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OLG Dresden, 08.01.2019 - 4 U 942/17
PRAXISHINWEISE
Diese Entscheidung leuchtet den Umfang der Beratungspflicht des VM aus Anlass eines Liquidiätsbedarfs des VN aus, was die Handlungsoptionen anbelangt, die neben einem Policenverkauf aufzuzeigen und zu bewerten sind.
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Urteil
4 U 942/17
08.01.2019
OLG Dresden
ECLI:DE:OLGDRES:2019:0108.4U942.17.00
Haftung des VM
Falschberatung
fehlerhafte Beratung
Beratung zum Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenaufkäufer
Policenverkauf
Beweislast
Beratungsanlass
Dokumentationspflicht
Beratungsdokumentation
§ 61 VVG
§ 63 VVG