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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Hamburg, 08.03.2001 - 6 U 78/00

VERFAHRENSINFORMATIONEN

rkr.; Vorinstanz LG Hamburg, 22.01.2000 - 414 O 55/98 -; nachfolgend wurde die Revision nicht zur Entscheidung angenommen durch BGH, 13.12.2001 - I ZR 113/01 -

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Assekuradeur (Versicherungsvertreter) berechtigt ist, Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers (VN) gegen einen Frachtführer geltend zu machen, wenn diese Ansprüche nach einem Transportgutschaden an ihn abgetreten wurden.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? - Der Assekuradeur (als Vertreter eines Transportversicherers) verlangt von einem Frachtführer Schadensersatz wegen des Verlusts von Transportgut. - Anspruchsgrundlage: Die Forderung des Versicherungsnehmers (VN) gegen den Frachtführer, die dieser an den Assekuradeur abgetreten hat.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamburg hat die Aktivlegitimation des Assekuradeurs bejaht: Er darf die abgetretenen Ansprüche des VN gegen den Frachtführer geltend machen.

c) Begründung des Gerichts: Die Abtretung der Forderung durch den VN an den Assekuradeur ist wirksam. Daher ist dieser berechtigt, die Ansprüche im eigenen Namen einzuklagen, da er nun Inhaber der Forderung ist.

KI INHALT
Assekuradeur eines Transportversicherers ist aktivlegitimiert für Forderungen gegen Frachtführer bei Verlust des Transportgutes nach Abtretung durch VN.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Aktivlegitimation eines Assekuradeurs eines Transportversicherers zur Einziehung abgetretener Schadensersatzansprüche des VN aus einem Transportschadenfall
FUNDSTELLE
NORM
§ 398 BGB
§ 425 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Hamburg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
08.03.2001
AKTENZEICHEN
6 U 78/00
ECLI
ECLI:DE:OLGHH:2001:0308.6U78.00.0A
LIEFERUNG
02.11.2020
ÄNDERUNG
07.01.2021