Vorinstanz LG Köln,, 09.04.2014 - 20 O 469/09 -
zu der Entscheidung vgl. FD-VersR 15, 369016 (Günther)
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen (VU) nicht für Beratungsfehler eines Versicherungsmaklers (VM) haftet, da der Makler im Lager des Versicherungsnehmers (VN) steht und dessen Beratung dem VU nicht zugerechnet werden kann.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsnehmer (VN) könnte Schadensersatz vom Versicherungsunternehmen (VU) wegen behaupteter Beratungsfehler beim Vertragsabschluss verlangen. Die Beratung wurde jedoch durch einen Versicherungsmakler (VM) durchgeführt, der den Vertrag vermittelt hat.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Köln hat klargestellt, dass das VU nicht für Beratungsfehler des VM haftet. Eine Verletzung von Beratungspflichten durch das VU sei nicht erkennbar, wenn der Vertrag mit Hilfe des VM zustande gekommen ist.
c) Begründung des Gerichts: Der VM steht rechtlich "im Lager des VN" (unter Berufung auf mehrere BGH-Urteile). Da der Makler als Interessenvertreter des VN handelt, sind dessen Beratungsfehler dem VU nicht zuzurechnen. Das VU haftet daher nicht für eine unterlassene oder falsche Beratung durch den VM.