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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Lübeck, 01.11.2022 - 8 HKO 44/22 – Pingus 6 –

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Lübeck hat entschieden, dass ein Handelsvertreter (HV) seinem Unternehmer (U) detaillierte Auskunft über während des Vertragsverhältnisses vermittelte Konkurrenzgeschäfte erteilen muss, wenn diese zu Lasten des U entstanden sind. Die Auskunftspflicht umfasst konkrete Angaben zu Produkten, Kunden und Provisionen.


a) Wer will was von wem woraus? Der Unternehmer (U), eine Vertriebsgesellschaft für Versicherungen und Finanzdienstleistungen, verlangt von seinem Handelsvertreter (HV) Auskunft und Rechnungslegung über während der Vertragslaufzeit vermittelte Geschäfte in Konkurrenz zum U. Der Anspruch ergibt sich aus der wettbewerbswidrigen Tätigkeit des HV während des bestehenden Handelsvertretervertrags (HVV). Betroffen sind Vermittlungen in den Bereichen Versicherungen, Bausparverträge, Darlehen, Kapitalanlagen (inkl. Bäume, Edelmetalle, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Fonds).


b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht hat den HV verurteilt, dem U detaillierte Auskunft über die vermittelten Konkurrenzgeschäfte zu erteilen. Die Auskunft muss folgende Angaben enthalten:

  • Produktdetails: Art (z. B. Versicherungssparte, Tarif, Bausparsumme, Darlehenshöhe, Anlagesumme), Antrags- und Policierungsdatum, Laufzeit, Versicherungssumme, Beiträge (netto/brutto).
  • Provisionen: Höhe der erhaltenen Provision und Abreden zur Provisionsmaximierung.
  • Immobilien: Kaufpreis und Provision.
  • Kundendaten: Bei Kunden des U zusätzlich Name und Anschrift der Kunden, an die Konkurrenzprodukte vermittelt wurden.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die vertragliche Treuepflicht des HV (§ 86 Abs. 1 HGB), die es ihm verbietet, während der Vertragslaufzeit für den U schädliche Wettbewerbsgeschäfte zu betreiben. Da der HV diese Pflicht verletzt hat, ist er zur vollständigen Offenlegung der Konkurrenztätigkeit verpflichtet, um dem U die Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu ermöglichen. Die Detailliertheit der Auskunft ist notwendig, um dem U eine konkrete Bewertung der Wettbewerbsverstöße zu ermöglichen.

KI INHALT
Handelsvertreter muss dem Unternehmer Auskunft über während des Vertrages vermittelte Konkurrenzgeschäfte geben, inkl. Produktdetails, Kundenangaben und erhaltene Provisionen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Pingus 6
STICHWORT
Anspruch des U auf Auskunft wegen einer Wettbewerbstätigkeit des HV
FUNDSTELLE
EversOK*
NORM
§ 242 BGB
§ 86 Abs. 1, 2. HS HGB
§ 280 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Lübeck
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
01.11.2022
AKTENZEICHEN
8 HKO 44/22
ECLI
LIEFERUNG
10.11.2022
ÄNDERUNG
22.09.2025