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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen LAG Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 14 Sa 32/94 -; ArbG Mannheim, 13.09.1993 - 8 Ca 137/93 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass ein Arbeitnehmer (AN) seinen Arbeitgeber auf mögliche Überzahlungen hinweisen muss, wenn er ungewöhnlich hohe Zahlungen erhält, deren Grund er nicht klären kann. Unterlässt er dies pflichtwidrig, kann der Arbeitgeber seinen Rückzahlungsanspruch auch nach Ablauf tariflicher Ausschlussfristen geltend machen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeitnehmer die Rückzahlung überzahlter Vergütung aus einem fehlerhaft berechneten Gehalt. Der Anspruch ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Treuepflicht des AN (§ 242 BGB).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG bestätigt, dass der Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers mit der Überzahlung fällig wird, selbst wenn dieser die Fehlerhaftigkeit nicht sofort erkennt. Zudem verfallt der Anspruch nicht automatisch nach Ablauf tariflicher Ausschlussfristen (hier § 70 BAT), wenn der AN es pflichtwidrig unterlassen hat, den Arbeitgeber auf die mögliche Überzahlung hinzuweisen.

c) Begründung des Gerichts:

  • Der AN hat eine Treuepflicht (§ 242 BGB) und muss den Arbeitgeber auf drohende Schäden (hier: Überzahlung) hinweisen, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen (z. B. ungewöhnlich hohe Zahlung ohne erkennbaren Grund).
  • Eine Pflicht zur Überprüfung der Gehaltsabrechnung besteht, wenn der AN eine erhebliche Mehrzahlung bemerkt und deren Ursache nicht selbst klären kann.
  • Unterlässt der AN diese Mitteilungspflicht, kann der Arbeitgeber den Rückzahlungsanspruch trotz Fristablaufs geltend machen, da der Verfall nach § 242 BGB ausgeschlossen ist.
KI INHALT
Arbeitgeberanspruch auf Rückzahlung überzahlter Vergütung entsteht bei fehlerhafter Berechnung; Arbeitnehmer muss ungewöhnlich hohe Zahlungen prüfen und melden, sonst verhindert Treuepflicht (§ 242 BGB) nicht Verfall trotz Ausschlussfrist.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Treuepflicht des AN
Schadenanzeige
Pflicht zur Anzeige drohender Schäden
FUNDSTELLE
BAGE 80, 144
EzA-SD 1995, Nr. 23, 13-16
BB 95, 2380
DB 95, 2317
EBE/BAG 95, 182
ZTR 96, 32
EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 114
DZWir 96, 106 m.Anm. Walker
AR-Blattei ES 350 Nr. 148
MDR 96, 503
EzBAT § 70 BAT Nr. 41
USK 9531
AR-Blattei ES 1620 Nr. 15
AP Nr. 135 zu § 4 TVG Ausschlussfristen LS
ARSt.96, 42 LS
SAE 97, 76 LS
BeckRS 98, 151462
NORM
§ 242 BGB
§ 812 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
01.06.1995
AKTENZEICHEN
6 AZR 912/94
ECLI
LIEFERUNG
19.11.2022
ÄNDERUNG
16.06.2026 09:43:20