VERFAHRENSINFORMATIONEN
Vorhergehend LG Düsseldorf, 24.06.2022 - 36 O 6/21 -; der Senat hat die Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO nicht zugelassen, das Urteil habe keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung des Revisionsgerichts sei weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich