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ERGEBNISVORSCHLÄGE

SG Halle/Saale, 28.12.2021 - S 8 R 336/21

VERFAHRENSINFORMATIONEN

nachfolgend LSG Sachsen-Anhalt, 18.01.2024 - L 3 R 38/22 -; BSG, 07.10.2024 - B 5 R 11/24 BH -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Sozialgericht Halle/Saale hat entschieden, dass die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter nicht als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt wird, wenn keine Pflicht- oder freiwilligen Beiträge gezahlt wurden.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein selbstständiger Handelsvertreter (HV) beantragt die Anerkennung seiner Tätigkeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundlage ist seine selbstständige Tätigkeit gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB, in der er für einen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder abschließt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Die Zeit der selbstständigen Tätigkeit als HV kann nicht als Beitragszeit anerkannt werden, da der Antragsteller keine Pflichtbeiträge (z. B. aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat.

c) Begründung des Gerichts:

  • Ein Handelsvertreter übt seine Tätigkeit in der Regel selbstständig aus (§ 84 Abs. 1 Satz 1 HGB).
  • Auch wenn die Tätigkeit eines HV ausnahmsweise in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden kann, ist dies hier nicht der Fall.
  • Ohne Zahlung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung kann die Zeit der selbstständigen HV-Tätigkeit nicht als Beitragszeit berücksichtigt werden.
KI INHALT
Selbstständige Handelsvertreter können keine Beitragszeit in der Rentenversicherung anrechnen lassen, wenn keine Pflicht- oder freiwilligen Beiträge gezahlt wurden.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Vormerkung von Beitragszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung
NORM
§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB
§ 149 Abs. 5 Satz 1 SGB VI
i.V.m. § 149 Abs. Abs. 1 Satz 1 SGB VI
§ 149 Abs. 1 Satz 2 SGB VI
§ 149 Abs. 3 SGB VI
§ 105 SGG
REDAKTION
Evers
GERICHT
SG Halle/Saale
SPRUCHTYP
Gerichsbescheid
DATUM
28.12.2021
AKTENZEICHEN
S 8 R 336/21
ECLI
ECLI:DE:SGHALLE:2021:1228.S8R336.21.00
LIEFERUNG
12.11.2024
ÄNDERUNG
12.11.2024 (automatisch)