vorgehend OLG Hamburg, 08.05.1985 - 5 U 183/83 -; LG Hamburg, 24.06.1983 - 74 O 553/82 -;
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH hat entschieden, dass Klauseln in AGB eines Zeitschriften-Abonnements, die das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden bei Lieferstörungen durch höhere Gewalt oder bei Preiserhöhungen ausschließen, unwirksam sind, da sie den Kunden unangemessen benachteiligen.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Heinrich Bauer Verlag (Verwender der AGB) hat in seinen AGB für Zeitschriften-Abonnements Klauseln verwendet, die:
- das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden bei Lieferstörungen durch höhere Gewalt ausschließen,
- den Kunden auch bei "angemessenen" Preiserhöhungen an den Vertrag binden. Ein Kunde (Vertragspartner) wendet sich gegen diese Klauseln und begehrt deren Unwirksamkeit nach § 9 AGBG (heute § 307 BGB).
b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH hat die Klauseln für unwirksam erklärt, da sie den Kunden unangemessen benachteiligen.
c) Begründung des Gerichts:
Grundsatz des außerordentlichen Kündigungsrechts: Bei Dauerschuldverhältnissen (wie Abonnementverträgen) kann jeder Teil aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Vertragsdurchführung durch unvorhergesehene Umstände (z. B. höhere Gewalt) erheblich gefährdet wird und ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist (§ 242 BGB).
- Dies gilt unabhängig davon, ob der Verwender die Umstände zu vertreten hat.
Unangemessene Benachteiligung (§ 9 AGBG):
- Der Ausschluss des Kündigungsrechts bei Lieferstörungen oder Preiserhöhungen in AGB widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben.
- Selbst wenn die Störung nicht vom Verwender verschuldet ist, kann dem Kunden die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar sein (z. B. bei längerer Nichtbelieferung oder wenn ihm der vollständige Bezug einer Zeitschrift wichtig ist).
- AGB können das gesetzliche außerordentliche Kündigungsrecht nicht abbedingen, da dies den Kunden unangemessen benachteiligen würde.
Keine Ausnahme für Zeitschriften-Abonnements: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gilt für alle Dauerschuldverhältnisse, auch für Zeitschriften-Abonnements. Es gibt keine Rechtfertigung, hier eine Ausnahme zu machen.
Rechtsfolgen: Die streitigen Klauseln sind unwirksam. Der Kunde behält sein Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Fortsetzung unzumutbar wird.