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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Frankfurt/Main, 16.09.1992 - 17 U 152/91

VERFAHRENSINFORMATIONEN

nachfolgend  BGH, 03.02.1993 - IV ZR 229/92 - Juris;

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Frankfurt/Main entscheidet, dass ein Erbe, der die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 BGB durch prozessuales und vorprozessuales Verhalten verzögert oder verhindert, damit die Vermutung begründet, dass das Verzeichnis nicht mit der notwendigen Sorgfalt (§ 260 Abs. 2 BGB) erstellt wurde.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Auskunftsberechtigter (z. B. Pflichtteilsberechtigter) verlangt von einem Erben die Erstellung eines sorgfältigen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 BGB (Auskunftspflicht des Erben über den Nachlassbestand). Der Erbe weigert sich oder verzögert die Erteilung durch juristische Mittel, sowohl im Vorfeld als auch im Prozess.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Frankfurt/Main hält es für möglich, dass allein das obstruktive Verhalten des Erben (Verzögerung oder Verweigerung der Auskunft) den Schluss zulässt, dass das Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt (§ 260 Abs. 2 BGB) erstellt wurde.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf die Indizwirkung des Verhaltens: Wenn der Erbe bereits vor und während des Prozesses versucht, die Auskunftserteilung zu behindern, liegt die Vermutung nahe, dass er seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies rechtfertigt die Annahme einer mangelnden Sorgfalt bei der Erstellung des Verzeichnisses.

KI INHALT
Ein Nachlassverzeichnis gem. § 2314 BGB kann als nicht mit notwendiger Sorgfalt i.S.v. § 260 Abs. 2 BGB aufgestellt gelten, wenn der Erbe prozessual und vorprozessual versucht, die Auskunftserteilung zu verhindern oder zu verzögern.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Auskunft
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
FUNDSTELLE
NORM
§ 2314 BGB
§ 260 Abs. 2 BGB
§ 260 BGB
§ 259 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Frankfurt/Main
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
16.09.1992
AKTENZEICHEN
17 U 152/91
ECLI
ECLI:DE:OLGHE:1992:0916.17U152.91.0A
LIEFERUNG
23.04.2026
ÄNDERUNG
23.04.2026 07:33:21