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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 07.01.2026 - VIII ZR 62/25 – Neuwagen –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Verfahrensgang

vorhergehend OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24 -; LG Stuttgart, 31.05.2024 - 55 O 200/23 -;

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass eine Widerrufsbelehrung wirksam ist, wenn sie das Widerrufsrecht abstrakt an die Verbrauchereigenschaft und die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln knüpft – eine konkret-einzelfallbezogene Aufklärung über die Voraussetzungen ist nicht erforderlich.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Verbraucher (Käufer) streitet mit einem Unternehmer (U) über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Neuwagenkaufs. Der Verbraucher beruft sich auf die Verbraucherrechte-Richtlinie (Verbraucherrechte-RL) und die daraus abgeleiteten Informationspflichten des Unternehmers.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH bestätigt, dass die Widerrufsfrist auch dann zu laufen beginnt, wenn die Belehrung das Widerrufsrecht abstrakt an die Verbrauchereigenschaft und die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln knüpft. Eine konkret-einzelfallbezogene Aufklärung über das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen (z. B. ob der Käufer tatsächlich Verbraucher ist oder Fernkommunikationsmittel genutzt wurden) ist nicht erforderlich.

c) Begründung des Gerichts: Der BGH stützt sich auf seine vorherige Rechtsprechung (u. a. BGH, 25.02.2025 – VIII ZR 143/24 und 22.07.2025 – VIII ZR 5/25) und argumentiert, dass die Verbraucherrechte-RL keine Pflicht zu einer individualisierten Belehrung vorsieht. Eine abstrakte Beschreibung der Voraussetzungen genügt, um den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren. Eine weitergehende Pflicht würde den Unternehmer unzumutbar belasten.

KI INHALT
Die Widerrufsfrist beginnt auch, wenn die Belehrung das Widerrufsrecht abstrakt an Verbrauchereigenschaft und Fernkommunikationsmittel knüpft. Keine Pflicht zur konkreten Einzelfallbelehrung.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Neuwagen
STICHWORT
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung
Fernabsatzverträge
Anforderungen an Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
FUNDSTELLE
CR 26, 198 LS
K&R 26, 180 LS
ITRB 26, 57
BB 26, 129 LS
NJW 26, 1066
MDR 26, 233
BB 26, 400
ZIP 26, 166
EversOK
NORM
§ 312c BGB
§ 355 Abs. 2 BGB
§ 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB
§ 356 Abs. 3 BGB
Art 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGBEG
EURL 83/2011 Art. 6 Abs 1h
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
07.01.2026
AKTENZEICHEN
VIII ZR 62/25
ECLI
ECLI:DE:BGH:2026:070126UVIIIZR62.25.0
LIEFERUNG
06.05.2026
ÄNDERUNG
10.08.2026 15:10:02