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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 18.03.2026 - 9 Ob 20/26w – Strombezugsverträge –

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH entscheidet in seinem Urteil vom 18.03.2026 (9 Ob 20/26w), dass für die Einstufung als arbeitnehmerähnliche Person das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbstständigkeit maßgeblich ist – insbesondere die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten Unternehmern (U), nicht jedoch von einer unbegrenzten, ständig wechselnden Anzahl von Auftraggebern.


a) Wer will was von wem woraus?

  • Wer: Eine Partei (vermutlich ein Kläger, z. B. ein Dienstleister oder Vertragspartner) strebt die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person an.
  • Was: Feststellung der Arbeitnehmerähnlichkeit, um daraus Rechte (z. B. Sozialversicherungsschutz, Kündigungsschutz) abzuleiten.
  • Von wem: Vom Gericht (hier: OGH) im Rahmen einer rechtlichen Bewertung von Strombezugsverträgen (oder ähnlichen Vertragskonstellationen).
  • Woraus: Aus der Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten Unternehmern (U) im Sinne des Arbeitsrechts.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der OGH bestätigt, dass die wirtschaftliche Unselbstständigkeit – konkret die Abhängigkeit von fest umrissenen Auftraggebern – das zentrale Kriterium für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist. Eine unbegrenzte, ständig wechselnde Zahl von Vertragspartnern spricht gegen diese Einstufung.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf die klassische Definition der Arbeitnehmerähnlichkeit:

  • Wirtschaftliche Abhängigkeit liegt vor, wenn die Person ihr Einkommen überwiegend von einem oder wenigen bestimmten U bezieht und damit in einer ähnlichen Schutzbedürftigkeit wie ein Arbeitnehmer steht.
  • Die Unbegrenztheit und ständige Wechselhaftigkeit der Auftraggeber deutet dagegen auf Selbstständigkeit hin, da hier keine strukturelle Abhängigkeit besteht.
  • Im konkreten Fall (Strombezugsverträge) wurde offenbar geprüft, ob die Vertragsgestaltung eine solche Abhängigkeit begründet – mit dem Ergebnis, dass die Bestimmtheit der Partner entscheidend ist.
KI INHALT
Arbeitnehmerähnlichkeit liegt vor, wenn wirtschaftliche Unselbständigkeit durch Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten Unternehmern besteht, nicht aber bei unbegrenzter, ständig wechselnder Kundenanzahl.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Strombezugsverträge
STICHWORT
Verbrauchereigenschaft nach ÖKSchG
AGB-Klauseln
Konsumentenschutz
Verbandsklage
Wiederholungsgefahr
Unternehmerbegriff
Verbraucherbegriff
FUNDSTELLE
NORM
§ 502 Abs. 1 ÖZPO
§ 6 Abs. 3 ÖKSchG
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KSchG
§ 1 Abs. 2 ÖKSchG
§ 510 Abs. 3 ÖZPO
§ 29 Abs. 1 ÖKSchG
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
18.03.2026
AKTENZEICHEN
9 Ob 20/26w
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:2026:0090OB00020.26W.0318.000
LIEFERUNG
20.05.2026
ÄNDERUNG
20.05.2026 17:47:41