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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 24.10.2024 - 8 ObA 29/24h

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit: Der OGH entscheidet, dass ein Tankstellenhalter (TStH), der seine vertraglichen Zahlungspflichten (Erlösanteile) nicht erfüllt, sein fehlendes Verschulden beweisen muss, wenn der Unternehmer die Vertragsverletzung nachweist.


a) Wer will was von wem woraus? Der Unternehmer (Vermieter/Pächter) verlangt von dem Tankstellenhalter (TStH) eine Ausgleichszahlung wegen Vertragsverletzung (Nichtzahlung der geschuldeten Erlösanteile) aus dem zwischen ihnen bestehenden Pachtvertrag.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der OGH bestätigt, dass der Unternehmer die Vertragsverletzung (Nichtzahlung) beweisen muss. Gelingt dies, indiziert das vertragswidrige Verhalten des TStH dessen Verschulden – es sei denn, der TStH kann sein mangelndes Verschulden nach § 1298 ABGB beweisen.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf § 1298 ABGB: Bei erwiesener Vertragsverletzung (hier: Nichtzahlung) wird das Verschulden des TStH vermutet. Die Beweislast für das Fehlen von Verschulden liegt dann beim TStH. Diese Regelung gilt jedoch nicht im Fall einer Konkurseröffnung.

KI INHALT
Bei Nichtzahlung der Erlösanteile muss der Unternehmer die Vertragsverletzung des Tankstellenhalters beweisen, wobei dessen Verschulden indiziert wird. Der Pächter trägt die Beweislast für mangelndes Verschulden (§ 1298 ABGB).
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Ausgleichsanspruch
Pflicht zum Abschluss eines Drittvertrags
Lieferantenwechsel
FUNDSTELLE
NORM
§ 1298 ABGB
§ 918 Abs. 1 ABGB
§ 920 ABGB
§ 864a ABGB
§ 879 Abs. 3 ABGB
§ 393 Abs. 4 ÖZPO
§ 52 Abs. 4 ÖZPO
§ 2 Abs. 1 ASGG
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
24.10.2024
AKTENZEICHEN
8 ObA 29/24h
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:2024:008OBA00029.24H.1024.000
LIEFERUNG
20.05.2026
ÄNDERUNG
20.05.2026 17:02:46