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Fazit: Der OGH entscheidet, dass ein Tankstellenhalter (TStH), der seine vertraglichen Zahlungspflichten (Erlösanteile) nicht erfüllt, sein fehlendes Verschulden beweisen muss, wenn der Unternehmer die Vertragsverletzung nachweist.
a) Wer will was von wem woraus? Der Unternehmer (Vermieter/Pächter) verlangt von dem Tankstellenhalter (TStH) eine Ausgleichszahlung wegen Vertragsverletzung (Nichtzahlung der geschuldeten Erlösanteile) aus dem zwischen ihnen bestehenden Pachtvertrag.
b) Was hat das Gericht entschieden? Der OGH bestätigt, dass der Unternehmer die Vertragsverletzung (Nichtzahlung) beweisen muss. Gelingt dies, indiziert das vertragswidrige Verhalten des TStH dessen Verschulden – es sei denn, der TStH kann sein mangelndes Verschulden nach § 1298 ABGB beweisen.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf § 1298 ABGB: Bei erwiesener Vertragsverletzung (hier: Nichtzahlung) wird das Verschulden des TStH vermutet. Die Beweislast für das Fehlen von Verschulden liegt dann beim TStH. Diese Regelung gilt jedoch nicht im Fall einer Konkurseröffnung.