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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH entscheidet, dass ein selbstständiger Handelsvertreter (HV) sich nicht auf eine Gerichtsstandvereinbarung berufen kann, die er im Rahmen eines Rechtsgeschäfts getroffen hat, wenn er Provisionsansprüche geltend macht.
a) Wer will was von wem woraus? Ein selbstständiger Handelsvertreter (HV) möchte Provisionsansprüche geltend machen und sich dabei auf eine in einem Rechtsgeschäft enthaltene Gerichtsstandvereinbarung stützen.
b) Was hat das Gericht entschieden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass der HV sich nicht auf die Gerichtsstandvereinbarung berufen kann.
c) Begründung des Gerichts: Die Zuständigkeit eines Gerichts durch Vereinbarung setzt voraus, dass diese Vereinbarung von den Prozessparteien selbst oder ihren Rechtsvorgängern getroffen wurde. Da der HV das Rechtsgeschäft mit der Gerichtsstandsklausel zwar abgeschlossen hat, aber nicht als Prozesspartei in dem konkreten Streitfall auftritt, kann er sich nicht auf diese Vereinbarung berufen.