Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 20.09.2000 - 3 Ob 13/99d – Honorarkonsul-Schmiergeld –

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH (Oberste Gerichtshof) bestätigt in seinem Urteil vom 20.09.2000 (3 Ob 13/99d), dass die Zahlung von Schmiergeldern zur Beeinflussung der Pflichtenerfüllung eines Vertragspartners rechtswidrig ist, selbst wenn dies im Zusammenhang mit einem Honorarkonsul geschieht.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Kläger (genaue Parteien nicht genannt) begehrt die Rückzahlung von Schmiergeldzahlungen, die an einen Honorarkonsul geleistet wurden, um diesen von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten abzuhalten. Die rechtliche Grundlage für den Anspruch könnte sich aus zivilrechtlichen Bestimmungen wie § 1013 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), § 5 HVG (Handelsvertretergesetz) oder § 13 AngG (Angestelltengesetz) ergeben.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der OGH hat entschieden, dass die Zahlung von Schmiergeldern zur Beeinflussung der Pflichtenerfüllung eines Vertragspartners (hier: Honorarkonsul) rechtswidrig ist. Solche Zahlungen sind daher nichtig, und es besteht ein Anspruch auf Rückerstattung.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt sich auf ein allgemeines Rechtsprinzip, das in mehreren gesetzlichen Regelungen (u. a. § 1013 ABGB, § 5 HVG, § 13 AngG) verankert ist. Dieses Prinzip besagt, dass Bestechung und Schmiergeldzahlungen zur Verhinderung der Erfüllung vertraglicher Pflichten rechtswidrig sind. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich aus der sittenwidrigen Natur solcher Handlungen, die den Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechen.

KI INHALT
Bestechung und Schmiergeldzahlungen zur Abhaltung von vertraglichen Pflichten sind rechtswidrig – bestätigt durch gesetzliche Regelungen wie § 1013 ABGB, § 5 HVG, § 13 AngG.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Honorarkonsul-Schmiergeld
STICHWORT
Schmiergeldvereinbarung
Nichtigkeit
Rückabwicklung
Rückforderungsverbot
Kondiktionsanspruch
FUNDSTELLE
NORM
§ 879 ABGB
§ 1174 Abs. 1 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 1447 ABGB
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
20.09.2000
AKTENZEICHEN
3 Ob 13/99d
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:2000:0030OB00013.99D.0920.000
LIEFERUNG
10.06.2026
ÄNDERUNG
10.06.2026 16:25:36