n.rkr.; nachfolgend OLG Hamm, 26.09.2025 - 20 U 94/24 -;
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Hagen hat entschieden, dass ein Versicherer dem Versicherungsnehmer (VN) Deckungsschutz aus einer Frachtführer-Haftpflichtversicherung gewähren muss, wenn der VN bei Vertragsabschluss durch einen als Versicherungsvertreter (VV) auftretenden Versicherungsmakler (VM) fehlerhaft oder nicht beraten wurde – im konkreten Fall ging es um den Diebstahl von Kupferlieferungen.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Versicherungsnehmer (VN) verlangt von seinem Versicherer Deckungsschutz aus einer Frachtführer-Haftpflichtversicherung für einen Schaden (abhandengekommene Kupferlieferungen). Grund ist eine fehlerhafte oder fehlende Beratung durch einen Versicherungsmakler (VM), der bei Vertragsabschluss als Versicherungsvertreter (VV) auftrat.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das LG Hagen hat den Versicherer verurteilt, Deckungsschutz für den eingetretenen Schaden zu gewähren.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Beratungspflichtverletzung des VM, der als VV auftrat. Da der VN aufgrund dieser Pflichtverletzung einen unzureichenden Versicherungsschutz erhielt, muss der Versicherer den Schaden bedingungsgemäß (d. h. gemäß den Versicherungsbedingungen) übernehmen.