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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Hagen, 30.04.2024 - 23 O 26/21 – Frachtführer-Haftpflichtversicherung –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n.rkr.; nachfolgend OLG Hamm, 26.09.2025 - 20 U 94/24 -; 

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Hagen hat entschieden, dass ein Versicherer dem Versicherungsnehmer (VN) Deckungsschutz aus einer Frachtführer-Haftpflichtversicherung gewähren muss, wenn der VN bei Vertragsabschluss durch einen als Versicherungsvertreter (VV) auftretenden Versicherungsmakler (VM) fehlerhaft oder nicht beraten wurde – im konkreten Fall ging es um den Diebstahl von Kupferlieferungen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Versicherungsnehmer (VN) verlangt von seinem Versicherer Deckungsschutz aus einer Frachtführer-Haftpflichtversicherung für einen Schaden (abhandengekommene Kupferlieferungen). Grund ist eine fehlerhafte oder fehlende Beratung durch einen Versicherungsmakler (VM), der bei Vertragsabschluss als Versicherungsvertreter (VV) auftrat.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LG Hagen hat den Versicherer verurteilt, Deckungsschutz für den eingetretenen Schaden zu gewähren.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Beratungspflichtverletzung des VM, der als VV auftrat. Da der VN aufgrund dieser Pflichtverletzung einen unzureichenden Versicherungsschutz erhielt, muss der Versicherer den Schaden bedingungsgemäß (d. h. gemäß den Versicherungsbedingungen) übernehmen.

KI INHALT
Versicherer muss bei fehlerhafter Beratung durch Versicherungsmakler als Versicherungsvertreter Deckungsschutz aus Frachtführer-Haftpflichtversicherung für abhanden gekommene Kupferlieferungen gewähren.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Frachtführer-Haftpflichtversicherung
STICHWORT
Haftung des VU für maklervermittelte Versicherung
Spediteure
Haftpflichtversicherung für Transportunternehmen
Pseudomakler
Großrisiko
Beratungspflicht des VU
Beratungspflicht des VV
NORM
§ 242 BGB
§ 280 Abs. 1 BGB
§ 6 Abs. 5 Satz 1 VVG
§ 60 Abs. 1 Satz 2 VVG
§ 59 Abs. 2 VVG
§ 210 VVG
§ 6 VVG
§ 6 Abs. 6 VVG
§ 6 Abs. 1 VVG
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Hagen
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
30.04.2024
AKTENZEICHEN
23 O 26/21
ECLI
ECLI:DE:LGHA:2024:0430.23O26.21.00
LIEFERUNG
16.06.2026
ÄNDERUNG
16.06.2026 08:15:07