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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH entscheidet, dass auf einen "freien Vertreter" – eine Zwischenform zwischen Handelsvertreter (HV) und Angestellten – die Kündigungsfrist- und Schadenersatzregelungen sowohl des Angestelltengesetzes als auch des Handelsvertretergesetzes anzuwenden sind.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? - Beteiligte: Ein "freier Vertreter" (als Zwischenform zwischen HV und Angestellten) und sein Vertragspartner. - Streitgegenstand: Anwendung von Kündigungsfristen und Schadenersatzpflichten. - Rechtsgrundlage: Gleichlaufende Vorschriften des Angestelltengesetzes und Handelsvertretergesetzes.
b) Entscheidung des Gerichts: Der OGH bestätigt, dass die genannten Regelungen auf den "freien Vertreter" anwendbar sind.
c) Begründung: Der "freie Vertreter" sei eine hybride Rechtsfigur zwischen HV und Angestellten. Da beide Gesetze hier deckungsgleiche Bestimmungen enthalten, seien diese analog anzuwenden.