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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Stuttgart, 24.09.1992 - 7 U 143/92 – Kfz-Versicherung –

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Stuttgart entschied, dass der Versicherer keine Aufklärungspflicht verletzt, wenn der Versicherungsnehmer (VN) beim Vertragsabschluss erkennen konnte, dass der Versicherungsschutz für den asiatischen Teil der Türkei zweifelhaft ist. Der VN trägt die Verantwortung, sich selbst um umfassenden Schutz zu kümmern.


a) Wer will was von wem woraus? Der VN begehrt von seinem Kfz-Versicherer Schadensersatz wegen angeblich unterlassener Aufklärung über den fehlenden Versicherungsschutz für den asiatischen Teil der Türkei. Er stützt seinen Anspruch auf eine vermeintliche Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Versicherer.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Stuttgart wies die Klage ab. Der Versicherer muss nicht davon ausgehen, dass der VN sich über den Umfang des Versicherungsschutzes irrt, wenn dieser aus den Umständen (z. B. Gesprächsnotizen, Grüne Versicherungskarte mit Durchstreichung der Türkei) erkennen konnte, dass der Schutz für die Türkei nicht gilt.

c) Begründung des Gerichts:

  1. Erkennbarkeit für den VN: Aus dem Gespräch mit dem Versicherungsvertreter (VV) und der späteren Übersendung der Grünen Versicherungskarte (mit durchgestrichener Türkei) war für den VN erkennbar, dass der Schutz nicht für die Türkei galt. Eine Klärung zugunsten des asiatischen Teils der Türkei war nicht erfolgt.
  2. Eigenverantwortung des VN: Der VN muss selbst sicherstellen, dass er den gewünschten Schutz erhält – notfalls durch Rückfragen oder Hinzuziehung sprachkundiger Personen, falls die Grüne Karte unverständlich ist.
  3. Keine Aufklärungspflichtverletzung: Da der Versicherer nicht annehmen musste, dass der VN sich im Irrtum befand, scheidet eine Schadensersatzpflicht aus. Das Gericht stützt sich dabei auf bestehende Rechtsprechung (u. a. BGH und andere OLG-Entscheidungen).

Rechtliche Einordnung: Der Fall betrifft die Grenzen der Aufklärungspflicht des Versicherers im Kfz-Versicherungsrecht. Das Gericht betont die Eigenverantwortung des VN bei der Klärung des Versicherungsschutzes, insbesondere bei internationalen Deckungsfragen.

KI INHALT
Versicherer muss Irrtum des VN über Versicherungsschutz nicht annehmen, wenn erkennbar ist, dass Schutz für asiatischen Teil der Türkei zweifelhaft ist. VN trägt Sorge für umfassenden Schutz und muss Grüne Versicherungskarte verstehen oder Hilfe hinzuziehen. Keine Aufklärungspflichtverletzung des Versicherers.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Kfz-Versicherung
STICHWORT
Europaklausel
Aufklärungspflicht des VU
FUNDSTELLE
ZfS 92, 412
Schaden-Praxis 92, 387
NORM
§ 278 BGB
§ 276 BGB
§ 242 BGB
§ 2 Abs. 1 AKB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Stuttgart
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
24.09.1992
AKTENZEICHEN
7 U 143/92
ECLI
ECLI:DE:OLGSTUT:1992:0924.7U143.92.0A
LIEFERUNG
06.07.2026
ÄNDERUNG
07.07.2026 18:54:15