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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Flensburg, 10.07.2026 - 2 O 25/26 – Immobilie –

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Flensburg entschied, dass ein als "Küche" bezeichneter Raum mit Küchenzeile als solche einzuordnen ist, eine Widerrufsbelehrung unzureichend ist, wenn sie den Verbraucher auf ein bestimmtes Formular verweist, und ein Widerruf nur dann missbräuchlich ist, wenn der Verbraucher die gesetzlichen Voraussetzungen manipuliert.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Verbraucher stritt mit einem Unternehmer (U) über die Einordnung eines Raumes als Geschäftsraum oder Küche sowie über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung und die Zulässigkeit eines Widerrufs. Der Verbraucher berief sich auf Verbraucherschutzvorschriften (u.a. § 312g BGB).

b) Was hat das Gericht entschieden?

  • Der Raum ist als Küche einzustufen, da er für den Verbraucher vorrangig diesen Nutzungszweck vermittelt.
  • Die Widerrufsbelehrung war nicht ordnungsgemäß, weil sie den Eindruck erweckte, der Verbraucher müsse ein bestimmtes Formular verwenden.
  • Ein Widerruf ist nur dann unzulässig (Rechtsmissbrauch), wenn der Verbraucher die gesetzlichen Voraussetzungen künstlich herbeiführt, um sich einen maximalen Vorteil zu verschaffen.

c) Begründung des Gerichts:

  • Nutzungszweck: Maßgeblich ist der objektive Eindruck für den Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine Küchenzeile und die Bezeichnung als "Küche" sprechen klar für eine Wohnnutzung.
  • Widerrufsbelehrung: Die Freiheit des Verbrauchers, den Widerruf formfrei zu erklären, darf nicht durch die Suggestion eines zwingenden Formulars eingeschränkt werden (§ 355 BGB).
  • Rechtsmissbrauch: Ein Widerruf ist nur dann unlauter, wenn der Verbraucher die gesetzlichen Tatbestände manipuliert (z.B. durch Täuschung), nicht aber, wenn er sich lediglich auf die gesetzliche Lage beruft.
KI INHALT
Ein Raum wird als Geschäftsraum eingestuft, wenn der Verbraucher zum Vertragsschluss den vorrangigen Nutzungszweck als solchen erkennt. Eine Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, wenn sie den Eindruck erweckt, nur ein bestimmtes Formular sei gültig. Ein Widerruf ist unzulässig, wenn der Verbraucher die gesetzlichen Voraussetzungen manipuliert, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Immobilie
STICHWORT
Haustürgeschäft
Küche kein Geschäftsraum
Vorrang des Nutzungszwecks
Geschäftsraum
NORM
§ 652 BGB
§ 312 g BGB
§ 312 b BGB
§ 312 BGB
§ 356 BGB
§ 355 BGB
§ 242 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Flensburg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
10.07.2026
AKTENZEICHEN
2 O 25/26
ECLI
ECLI:DE:LGFLENS:2026:0710.2O25.26.00
LIEFERUNG
30.07.2026
ÄNDERUNG
30.07.2026 14:01:24