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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 25.02.1975 - 3 AZR 148/74

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Hamm, 28.01.1974

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer, der nach § 74c Abs. 2 HGB zur Auskunft über sein neues Einkommen verpflichtet ist, seine Angaben in der Regel durch Belege nachweisen muss. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit reicht jedoch das Angebot vor, den Einkommensteuerbescheid vorzulegen – die Vorlage von Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung kann nicht verlangt werden.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der ehemalige Arbeitgeber verlangt von seinem früheren Arbeitnehmer (AN) im Rahmen der Nachwirkung des Wettbewerbsverbots (§ 74c Abs. 2 HGB) detaillierte Auskunft über dessen neues Erwerbseinkommen, einschließlich Vorlage von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sofern der AN selbstständig ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG bestätigt, dass der AN seine Einkommensangaben grundsätzlich belegen muss. Bei selbstständiger Tätigkeit genügt aber das Angebot, den Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Die Einsicht in Bilanz oder GuV kann nicht gefordert werden.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die Auskunftspflicht nach § 74c Abs. 2 HGB dient der Kontrolle, ob der AN durch sein neues Einkommen die Karenzentschädigung (finanzielle Kompensation für das Wettbewerbsverbot) übersteigt.
  • Der Einkommensteuerbescheid ist ein ausreichender Beleg, da er das zu versteuernde Einkommen verbindlich feststellt.
  • Bilanz und GuV enthalten über den notwendigen Rahmen hinausgehende wirtschaftliche Details, die für die Prüfung der Karenzentschädigung nicht erforderlich sind. Ein solch weitgehender Einsichtsanspruch wäre unverhältnismäßig.
KI INHALT
Früherer Arbeitnehmer muss Einkommensangaben auf Anforderung belegen. Bei selbständiger Tätigkeit reicht Vorlage des Einkommensteuerbescheids, Bilanz oder GuV können nicht verlangt werden.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Wettbewerbsverbot
Umfang der Auskunftspflicht des Entschädigungsberechtigten bei Einkünften aus selbständiger unternehmerischer Tätigkeit
Auskunftsanspruch
FUNDSTELLE
BB 75, 653
DB 75, 936
NORM
§ 74 c Abs. 2 HGB
§ 242 BGB
§ 611 BGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
25.02.1975
AKTENZEICHEN
3 AZR 148/74
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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