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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 17.12.1973 - 3 AZR 283/73

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Düsseldorf, 28.03.1973

vgl. dazu BAG, 08.11.1994 LS 3; 03.04.1984 LS 4

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass ein Arbeitnehmer (AN) vom Arbeitgeber die Zahlung einer Karenzentschädigung nach § 74c Abs. 1 Satz 2 HGB verlangen kann, wenn er aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots seinen Wohnsitz verlegen muss, um eine vergleichbare neue Arbeitsstelle antreten zu können.


a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitnehmer (AN) verlangt von seinem Arbeitgeber die Zahlung einer Karenzentschädigung nach § 74c Abs. 1 Satz 2 HGB, weil er aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gezwungen ist, seinen Wohnsitz zu verlegen, um eine neue, seiner bisherigen Tätigkeit vergleichbare Stelle antreten zu können.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Zwang zur Wohnsitzverlegung im Sinne von § 74c Abs. 1 Satz 2 HGB anerkannt wird, wenn der AN nur durch einen Wohnortwechsel eine neue Tätigkeit finden kann, die in Art, Vergütung und Aufstiegschancen seiner bisherigen Beschäftigung entspricht.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die wirtschaftliche und berufliche Gleichwertigkeit der neuen Stelle. Es argumentiert, dass der AN nicht gezwungen sein darf, aufgrund des Wettbewerbsverbots eine deutlich schlechtere Position anzunehmen. Die Notwendigkeit der Wohnsitzverlegung ergibt sich daher aus der fehlenden Alternative am bisherigen Wohnort, eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die Karenzentschädigung soll den AN für die mit dem Wettbewerbsverbot verbundenen Nachteile entschädigen, insbesondere wenn diese zu einem erzwungenen Umzug führen.

KI INHALT
Zwang zur Wohnsitzverlegung bei Wettbewerbsverbot, wenn Arbeitnehmer neue Stelle außerhalb Wohnort antritt, die seiner bisherigen Tätigkeit entspricht und Wohnsitzverlegung erfordert.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Wohnsitzverlegung
FUNDSTELLE
EversOK
BAGE 25, 444
BB 74, 370
DB 74, 539
NORM
§ 74 c Abs. 1 Satz 2 HGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
17.12.1973
AKTENZEICHEN
3 AZR 283/73
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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