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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1955 - LS I KV 110/54

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. Ankele, Handelsvertreterrecht, § 84 Rz. 45

zur Pflicht des HV zur Einhaltung von Tourenplänen - vgl. OLG Stuttgart, 20.05.1970 LS 4 m.w.N.

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Handelsvertreter (HV) trotz regelmäßiger Kundenbesuche (z. B. alle 14 Tage) als selbstständig gilt, wenn er ansonsten keine festen Arbeitszeiten, Reiserouten oder Berichtspflichten hat und für andere Unternehmen tätig sein darf. Die bloße zeitliche Vorgabe für Kundenbesuche hebt die Selbstständigkeit nicht auf.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) streitet mit einem Unternehmer (U) über seinen Status als Selbstständiger. Der U argumentiert, dass die regelmäßigen Kundenbesuche (alle 14 Tage) eine Direktionsbefugnis begründen, die die Selbstständigkeit des HV ausschließt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht hat festgestellt, dass der HV trotz der regelmäßigen Kundenbesuche selbstständig bleibt, da weitere Kriterien für eine Weisungsgebundenheit (feste Arbeitszeiten, Reiserouten, Berichtspflichten) fehlen und ihm die Tätigkeit für andere Unternehmen gestattet ist.

c) Begründung des Gerichts: Die bloße zeitliche Vorgabe für Kundenbesuche reicht nicht aus, um eine Direktionsbefugnis des U anzunehmen, die die Selbstständigkeit aufhebt. Entscheidend ist, dass der HV im Übrigen frei in seiner Arbeitsgestaltung ist (keine feste Arbeitszeit/Route, keine Meldepflichten) und für Dritte arbeiten darf. Diese Faktoren überwiegen die regelmäßigen Besuche.

KI INHALT
Regelmäßige Kundenbesuche alle 14 Tage heben die Selbstständigkeit eines Handelsvertreters nicht auf, wenn keine feste Arbeitszeit, Reiseroute oder Berichtspflicht besteht und Nebentätigkeiten erlaubt sind.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Abgrenzung HV / AN
Scheinselbständigkeit
angestellter Handlungsreisender
Sozialversicherung
Tourenpläne
Weisungen
Vorgabe der zu bearbeitenden Kunden
FUNDSTELLE
BB 55, 736
Breith 56, 678
NORM
§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB
§ 675 BGB
§ 665 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LSG Nordrhein-Westfalen
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
14.07.1955
AKTENZEICHEN
LS I KV 110/54
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
08.11.2018