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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BFH, 17.05.1978 - I R 89/76

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz FG Düsseldorf, 17.02.1976

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Ausgleichsanspruch eines verstorbenen Handelsvertreters (§ 89b HGB) in der Bilanz mit dem Wert anzusetzen ist, den ein vorsichtiger Kaufmann am Todestag als angemessen erachtet. Spätere, am Bilanzstichtag nicht vorhersehbare Ereignisse dürfen den Wertansatz nicht erhöhen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (bzw. dessen Erben) hat einen Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB) gegen den Unternehmer aus dem Beendigungsverhältnis. Hier geht es um die bilanzielle Bewertung dieses Anspruchs zum Todestag des Handelsvertreters.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BFH hat festgestellt, dass der Ausgleichsanspruch in der Bilanz mit dem Wert anzusetzen ist, den ein vorsichtiger und ordentlicher Kaufmann am Bilanzstichtag (Todestag) als angemessen betrachten würde.

c) Begründung des Gerichts: Spätere Ereignisse oder Umstände, die am Bilanzstichtag nicht vorhersehbar waren und keine Rückschlüsse auf die Wertverhältnisse zu diesem Zeitpunkt zulassen, dürfen nicht zu einem höheren Wertansatz führen. Maßgeblich ist allein die Situation am Stichtag.

KI INHALT
Der Ausgleichsanspruch eines verstorbenen Handelsvertreters aus § 89b HGB ist in der Bilanz mit dem Wert am Todestag anzusetzen, den ein vorsichtiger Kaufmann als angemessen erachtet; spätere nicht vorhersehbare Ereignisse rechtfertigen keine Höherbewertung.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Aktivierung des AA nach § 89 b HGB in der Schlussbilanz des verstorbenen HV
FUNDSTELLE
BB 78, 1097
DB 78, 1720
VersVerm 78, 382
HVR Nr. 519
HVuHM 78, 974
BStBl. II 78, 497
IHV 78, H. 11, 16
NORM
§ 89 b HGB
§ 5 EStG
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
REDAKTION
GERICHT
BFH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
17.05.1978
AKTENZEICHEN
I R 89/76
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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