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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69 – Nordwest Lotto und Toto Hamburg –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.1979 LS 5 ff; OLG Celle, 13.07.1973 LS 14; BGH, 04.06.1975 LS 9

zur Angestellten- und Arbeitslosenversicherung vgl. BSG, 17.05.1973 LS 10

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die Bezirksstellenleiter der "Nordwest Lotto und Toto Hamburg" als versicherungspflichtig Beschäftigte im Sinne des § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO (Reichsversicherungsordnung) gelten.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die Frage betraf den Versicherungsschutz der Bezirksstellenleiter von "Nordwest Lotto und Toto Hamburg". Es ging darum, ob diese als versicherungspflichtig Beschäftigte nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO einzustufen sind. Die Klärung wurde durch das BSG vorgenommen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BSG bestätigte, dass die Bezirksstellenleiter versicherungspflichtig beschäftigt sind und damit unter den Schutz der RVO fallen.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützte sich auf eine frühere Entscheidung (BSG, 09.12.1964 – LS 1, SozR Nr. 39 zu § 537 RVO a. F.), in der bereits ähnlich gelagerte Fälle geklärt wurden. Die Tätigkeit der Bezirksstellenleiter wurde demnach als abhängige Beschäftigung gewertet, die die Versicherungspflicht nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO auslöst.

KI INHALT
Bezirksstellenleiter von Nordwest Lotto und Toto Hamburg sind versicherungspflichtig nach § 539 Abs 1 Nr. 1 RVO.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Nordwest Lotto und Toto Hamburg
STICHWORT
Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern im Außendienst
Toto Lotto
Abgrenzung HV / AN
Scheinselbständigkeit
Abgrenzung selbständige Tätigkeit / abhängige Beschäftigung
FUNDSTELLE
BSGE 35, 20
SozR Nr. 34 zu § 539 RVO
VW 73, 1014
AP Nr. 5 zu § 539 RVO
MDR 73, 440
DOK 73, 418
VersR 73, 916
USK 72216
NORM
§ 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO
REDAKTION
GERICHT
BSG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
31.10.1972
AKTENZEICHEN
2 RU 186/69
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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