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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Hamm, 21.09.1992 - 18 U 56/91 – Hosby-Haus –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

rkr.; Vorinstanz LG Münster, 20.12.1990; der BGH hat die Revision gegen die Entscheidung mit Beschluss v. 29.09.1993 - VIII ZR 251 - nicht zur Entscheidung angenommen

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Unternehmer (U) seinem Handelsvertreter (HV) kein Fertighaus auf einem Ausstellungsgelände zur Verfügung stellen muss, da § 86a Abs. 1 HGB nur bewegliche, leicht transportierbare Muster umfasst. Eine analoge Anwendung der Norm auf Musterhäuser scheidet aus, weil diese mit erheblichem wirtschaftlichen Aufwand verbunden sind.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Handelsvertreter (HV) verlangt von dem Fertighaushersteller (Unternehmer, U) die Bereitstellung eines Fertighauses auf einem Ausstellungsgelände, gestützt auf § 86a Abs. 1 HGB. Diese Norm regelt die Pflicht des Unternehmers, dem HV Muster der verkauften Waren zur Verfügung zu stellen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamm hat die Klage des HV abgewiesen. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, dem HV ein Fertighaus als Muster auf dem Ausstellungsgelände zu überlassen.

c) Begründung des Gerichts:

  • Der Begriff "Muster" in § 86a Abs. 1 HGB bezieht sich nur auf bewegliche Sachen, die der HV ohne weiteres mit sich führen und Kunden als Anschauungsmaterial präsentieren kann (z. B. kleine Produktproben).
  • Ein Fertighaus ist keine solche bewegliche Sache, da es nicht ohne Weiteres transportierbar ist.
  • Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Musterhäuser kommt nicht in Betracht, weil § 86a Abs. 1 HGB sich auf Gegenstände beschränkt, die ohne größeren wirtschaftlichen Aufwand herzustellen sind. Bei Fertighäusern ist dieser Aufwand jedoch erheblich.
KI INHALT
Keine Pflicht des Unternehmers, dem Handelsvertreter ein Musterhaus auf Ausstellungsgelände zur Verfügung zu stellen – § 86a Abs. 1 HGB erfasst nur bewegliche Muster.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Hosby-Haus
STICHWORT
Fertighäuser
Zurverfügungstellung von Mustern
Muster
Bereitstellungspflicht
Überlassungspflicht des U
Musterhaus
Muster Begriff
FUNDSTELLE
EversOK*
NORM
§ 86 a HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Hamm
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
21.09.1992
AKTENZEICHEN
18 U 56/91
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
18.10.2018