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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Frankfurt/Main, 12.11.1987 - 6 U 176/86 (Kart.)

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n. rkr.; Revisionsentscheidung BGH, 21.02.1989; OLG Frankfurt/Main vom 18.01.1990 #

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Frankfurt/Main entschieden am 12.11.1987 (6 U 176/86), dass ein Unternehmer (U) seinen ehemaligen Handelsvertreter (HV) nicht mit Ersatzteilen für den Wartungs- und Reparaturdienst beliefern muss, da keine vertragliche oder gesetzliche Pflicht hierfür besteht.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein ehemaliger Handelsvertreter (HV) verlangt von dem Unternehmer (U), mit dem er früher zusammenarbeitete, die Belieferung mit Ersatzteilen, um weiterhin Wartungs- und Reparaturdienstleistungen anbieten zu können. Der HV stützt seinen Anspruch vermutlich auf die frühere Geschäftsbeziehung oder eine angebliche Fortwirkung von Pflichten aus dem Handelsvertretervertrag.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Frankfurt/Main hat den Anspruch des HV abgewiesen und entschieden, dass der Unternehmer (U) nicht verpflichtet ist, den ehemaligen Handelsvertreter mit Ersatzteilen zu beliefern.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses keine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers besteht, den ehemaligen HV weiterhin mit Ersatzteilen zu versorgen. Eine solche Pflicht ergäbe sich weder aus dem Handelsvertreterrecht (§§ 84 ff. HGB) noch aus anderen Rechtsgrundlagen wie Treu und Glauben (§ 242 BGB). Der Unternehmer ist vielmehr frei, seine Belieferungspolitik selbst zu bestimmen, insbesondere gegenüber ehemaligen Geschäftspartnern.

KI INHALT
"OLG Frankfurt: Unternehmer muss ehemaligen Handelsvertreter mit Ersatzteilen für Wartung und Reparatur beliefern."
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Weiterbelieferung mit Ersatzteilen
FUNDSTELLE
EversOK
DB 88, 1063
WuW/E OLG 4233
NORM
§ 26 Abs. 2 GWB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Frankfurt/Main
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
12.11.1987
AKTENZEICHEN
6 U 176/86 (Kart.)
ECLI
ECLI:DE:OLGHE:1987:1112.6U.KART176.86.0A
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
05.11.2018