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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Hannover, 28.05.2001 - 21 O 2196/99 (60) – BHW 3 –

VERFAHRENSINFORMATIONEN
rkr.; bestätigt durch die Berufungsentscheidung des OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01 -; der BGH hat die von dem Bausparkassenvertreter erhobene Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 06.05.2003 - VIII ZR 164/02 - unter Hinweis auf § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen. Von einer Begründung wurde gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. HS HGB abgesehen. Gegen diese Entscheidung hat der Bausparkassenvertreter Verfassungsbeschwerde erhoben. Diese hat das BVerfG mit Beschluss vom 11.11.2003 - I BVR 1169/03 - nicht zur Entscheidung angenommen; zu der Entscheidung vgl. auch Küstner, VW 01, 574 ff.; ders., VersR 02, 513, 523