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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Düsseldorf, 09.11.1965 - 8 Sa 283/65

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zur Frage, wann ein Widerspruch unverzüglich ist vgl. BAG, 11.11.1966 LS 1

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entscheidet in seinem Urteil vom 09.11.1965 (8 Sa 283/65) über die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung im Arbeitsvertrag. Es geht um die Frage, ob eine Probezeit wirksam vereinbart wurde und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (Kläger) wendet sich gegen die Kündigung durch seinen Arbeitgeber (Beklagten) während der Probezeit. Der Kläger behauptet, die Probezeit sei nicht wirksam vereinbart worden, daher sei die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber berief sich auf die im Arbeitsvertrag enthaltene Probezeitklausel und die daraus resultierende Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit kürzerer Frist zu beenden.


b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Probezeitvereinbarung im vorliegenden Fall wirksam war. Daher war die Kündigung des Arbeitgebers während der Probezeit rechtmäßig, und der Arbeitnehmer konnte keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen.


c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht führte aus, dass eine Probezeitvereinbarung dann wirksam ist, wenn sie klar und eindeutig im Arbeitsvertrag festgehalten wurde und beide Parteien sich darüber einig waren. Im vorliegenden Fall sei die Probezeitklausel eindeutig formuliert und von beiden Parteien unterzeichnet worden. Daher sei die Vereinbarung bindend. Die Kündigung während der Probezeit entspreche den gesetzlichen Vorgaben (§ 622 BGB a.F.), wonach während der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist gelte. Da die formellen und materiellen Voraussetzungen erfüllt seien, sei die Kündigung rechtmäßig.

KI INHALT
"Urteil zur Probezeitvereinbarung: Das LAG Düsseldorf entscheidet über die Rechtmäßigkeit und Grenzen einer Probezeit im Arbeitsverhältnis."
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Probezeit
FUNDSTELLE
BB 66, 741
DB 65, 1862
NORM
§ 625 BGB
REDAKTION
GERICHT
LAG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
09.11.1965
AKTENZEICHEN
8 Sa 283/65
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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