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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2000 - 2 Sa 1377/99 – AMC –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz ArbG Mainz, 08.07.1999

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz bestätigt mit Urteil vom 14.03.2000 das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz vom 08.07.1999 vollumfänglich. Die konkreten Anträge und Begründungen der Parteien sind der Vorinstanz zu entnehmen, da das LAG keine eigenen Ausführungen hinzufügt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Die genauen Parteien, Anträge und Rechtsgrundlagen sind dem Urteil des ArbG Mainz (08.07.1999) zu entnehmen, da das LAG keine weiteren Angaben macht. Es handelt sich um einen Arbeitsrechtsstreit, der vor dem ArbG Mainz verhandelt wurde.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Rheinland-Pfalz bestätigt das Urteil des ArbG Mainz in vollem Umfang und übernimmt dessen Begründung.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das LAG verweist auf die "zutreffenden Gründe" des erstinstanzlichen Urteils und fügt keine eigenen Ausführungen hinzu. Die Begründung des ArbG Mainz wird damit zur maßgeblichen Grundlage der Entscheidung.

KI INHALT
Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des ArbG Mainz durch das LAG Rheinland-Pfalz.
ENTSCHEIDUNGSNAME
AMC
STICHWORT
Aushilfskundenberater
Kundenberater
Repräsentanten-Vertrag
Abgrenzung HV / AN
Scheinselbständigkeit
Darlegungs- und Beweislast
Anforderungen an einen substantiierten Vortrag für eine Arbeitnehmerstellung
Urlaubsmeldung
Krankheitsmeldung
Vorgabe des Arbeitsorts
Kundenbesuch
Abarbeiten einer Kundenliste
Gebietszuweisung
FUNDSTELLE
EversOK*
NORM
§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB
§ 138 Abs. 1 ZPO
§ 138 Abs. 2 ZPO
REDAKTION
Evers
GERICHT
LAG Rheinland-Pfalz
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
14.03.2000
AKTENZEICHEN
2 Sa 1377/99
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2000
ÄNDERUNG
18.01.2021