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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 30/64

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. BGH vom 05.04.1962 LS 1; 09.10.2002 LS 8; RG, 08.01.1928 LS 1; OLG Köln, 20.05.1994 LS 5; LG Trier, 14.07.1994 LS 1, 2; Westphal, EWiR § 84 HGB 1/94, 999, 1000; Semler, Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht, 1988, S. 82; Herff, KÖSDI 94, 9659, Tz. 8; Staub/Brüggemann, HGB, vor § 84 HGB Rz. 23; Ulmer, Der Vertragshändler, 1969, S. 445 ff. (448); Martinek, Aktuelle Fragen des Vertriebsrechts, 3. A., Rzz. 129 ff.; Stumpf/Jaletzke/Schultze, Der Vertraghändlervertrag, 3. A. 1997, Rz. 622

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH hat entschieden, dass die Kündigungsvorschriften der §§ 89, 89a HGB auch auf das Rechtsverhältnis zwischen einem Fabrikanten und einem Eigenhändler mit Alleinvertretungsrecht anwendbar sind.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Eigenhändler, dem ein Alleinvertretungsrechtingeräumt wurde, begehrt die Anwendung der Kündigungsvorschriften der §§ 89, 89a HGB auf sein Vertragsverhältnis mit einem Fabrikanten. Die Vorschriften regeln die Kündigungsfristen und -modalitäten für Handelsvertreter.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Kündigungsvorschriften der §§ 89, 89a HGB auch auf das Rechtsverhältnis zwischen einem Fabrikanten und einem Eigenhändler mit Alleinvertretungsrecht anwendbar sind.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass ein Eigenhändler mit Alleinvertretungsrecht in einer ähnlichen Position wie ein Handelsvertreter ist. Beide haben eine vergleichbare wirtschaftliche Abhängigkeit vom Fabrikanten und benötigen daher ähnlichen Schutz bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Anwendung der Kündigungsvorschriften dient daher der Wahrung der Interessen des Eigenhändlers.

KI INHALT
Kündigungsvorschriften der §§ 89, 89a HGB gelten auch für Fabrikanten und Eigenhändler mit Alleinvertretungsrecht.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Kündigung des VH mit Alleinvertretungsrecht
wichtiger Grund
Bezirksverkleinerung
VHV
FUNDSTELLE
DB 66, 577 LS
NORM
§ 89 HGB analog
§ 89 a HGB analog
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
23.02.1966
AKTENZEICHEN
VIII ZR 30/64
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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