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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen LAG Köln, 15.08.1996; ArbG Köln, 03.11.1995

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass eine Revisionsbegründung unzulänglich ist, wenn sie sich nicht ausreichend mit der Begründung des Berufungsurteils auseinandersetzt oder nur das Ergebnis angreift, ohne konkrete Rechtsfehler aufzuzeigen.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Kläger (Mitarbeiter im Außendienst) hat Revision gegen ein Urteil des LAG eingelegt. Er wendet sich gegen die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs durch das LAG, ohne jedoch konkret darzulegen, warum dessen Bewertung fehlerhaft sein soll.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hält die Revisionsbegründung für unzulässig, da sie den Anforderungen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO nicht genügt. Eine bloße Ergebniskritik oder die Darstellung abweichender Rechtsansichten ohne Auseinandersetzung mit der Berufungsbegründung reicht nicht aus.

c) Begründung des Gerichts:

  • Eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung muss sich substantiiert mit den Gründen des Berufungsurteils auseinandersetzen.
  • Bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe muss die Revision konkret darlegen, dass das LAG den Begriff verkannt, Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände übersehen hat.
  • Hier genügte die Revision diesen Anforderungen nicht, da sie das Berufungsurteil nur pauschal angreift, obwohl das LAG z. B. unstreitig die freie Zeiteinteilung des Klägers festgestellt hatte.
KI INHALT
Ordnunggemäße Revisionsbegründung erfordert Auseinandersetzung mit Berufungsurteilsbegründung; bloße andere Rechtsansichten reichen nicht. Revision muss bei unbestimmten Rechtsbegriffen Darlegung von Rechtsfehlern, Denkgesetzesverletzungen oder Übersehen wesentlicher Umstände enthalten.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Abgrenzung HV / AN
Scheinselbständigkeit
Anforderungen an eine Revisionsbegründung
NORM
§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB
§ 72 Abs. 5 ArbGG
§ 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO
REDAKTION
Evers
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
29.10.1997
AKTENZEICHEN
5 AZR 624/96
ECLI
LIEFERUNG
01.09.1998
ÄNDERUNG
23.02.2021