VERFAHRENSINFORMATIONEN
Vorinstanzen OLG München, 21.03.2001; LG München I, 30.11.1999; der Senat hat die nicht zur Endentscheidung reife Sache an das OLG München zurückzuverweisen, um ihm Gelegenheit zu geben, die Schätzung des Stammkundenumsatzanteils im Tankstellen- und Autowaschgeschäft erneut vorzunehmen; vgl. dazu die Entscheidung des OLG München, 23.07.2003