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EuGH, 16.01.2014 - C-300/12 - Ibero Tours -

PRAXISHINWEISE

0.1 Die Entscheidung stellt klar, dass das Reisebüro eine Vermittlungsleistung erbringt und hierfür das vereinbarte Entgelt erhält.

0.2 Gewährt das Reisebüro auf eigene Rechnung Rabatte, so lässt diese umsatzfördernde Maßnahme das Verhältnis zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter unberührt und mindert damit auch nicht das im Rahmen dieses Verhältnisses gewährte Entgelt. Der U kann deshalb von seinen steuerpflichtigen Umsätzen Zahlungen an Dritte nicht abziehen, die ihm entstanden sind, um diese Umsätze zu generieren.

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Urteil
C-300/12
16.01.2014
EuGH
ECLI:EU:C:2014:8
Elida Gibbs
Reisebüro
Vermittlung
Entgeltminderung aus eigenem Antrieb
Rabatt an Reisende
Nichtanwendung der Grundsätze
Bestimmung der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer
Minderung der Besteuerungsgrundlage
Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a RiLi 77/388/EWG
Art. 11 Teil A Abs. 3 RiLi 77/388/EWG
Art. 11 Teil C Abs. 1 Unterabs. 1 RiLi 77/388/EWG
Art. 26 Abs. 1 Satz 2 RiLi 77/388/EWG
Art. 26 Abs. 3 RiLi 77/388/EWG
Art. 267 AEUV

ERGEBNISVORSCHLÄGE