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ERGEBNISVORSCHLÄGE

EuGH, 16.01.2014 - C-300/12 – Ibero Tours –

VERFAHRENSINFORMATIONEN
Vorinstanz BFH, 26.04.2012 - V R 18/11; nachfolgend BFH, 27.02.2014 - V R 18/11 -
vgl. hierzu die Anm. von Nieskoven, GStB 14, 152 sowie EuGH, 19.06.2003 - C-149/01 -; Prätzler, jurisPR-SteuerR 11/2014 Anm. 6; zur Wettbewerbsneutralität und Systemkonsistenz der Umsatzsteuer vor dem Hintergrund der Elida-Gibbs-Grundsätze vgl. Hörtnagl-Seidner, UVR 15, 280
PRAXISHINWEISE

0.1 Die Entscheidung stellt klar, dass das Reisebüro eine Vermittlungsleistung erbringt und hierfür das vereinbarte Entgelt erhält.

0.2 Gewährt das Reisebüro auf eigene Rechnung Rabatte, so lässt diese umsatzfördernde Maßnahme das Verhältnis zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter unberührt und mindert damit auch nicht das im Rahmen dieses Verhältnisses gewährte Entgelt. Der U kann deshalb von seinen steuerpflichtigen Umsätzen Zahlungen an Dritte nicht abziehen, die ihm entstanden sind, um diese Umsätze zu generieren.