VERFAHRENSINFORMATIONEN
n.rkr.; Berufungsurteil OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 16 U 171/15 -; die Kammer hat die Berufung auch für den Fall zugelassen, dass der Streitwert für die Auskunftserteilung entgegen der Auffassung der Kammer auf weniger als 600,-- Euro geschätzt werde, die begehrte Berechnung eines AA anhand der Unternehmervorteile statt oder neben einer Berechnung auf der Grundlage der Provisionsverluste sei - soweit erkennbar - bisher nicht durch die Gerichte entscheiden worden; demgemäß sei bisher auch der entsprechende Auskunftsanspruch, insbesondere dann, wenn die Provisionsverluste im wesentlichen bekannt sind, nicht Gegenstand der Rspr. gewesen