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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - I-16 U 171/15 – Druck- und Kopiersysteme –

VERFAHRENSINFORMATIONEN
Vorinstanz LG Düsseldorf, 28.08.2015 - 33 O 119/12; der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Rechtsgrundsätze über das Bestehen eines Auskunftsanspruches seien höchstrichterlich geklärt und der Senat weiche auch hinsichtlich der Grundsätze zur Berechnung des AA nicht von höchstrichterlicher Rechtsprechung ab; die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, noch erforderten die Sicherung einer einheitlichen Rspr. oder die Fortbildung des Rechts eine revisionsgerichtliche Entscheidung im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO