Mit KI zur Entscheidungsfindung.
BFH, 06.09.2018 - X R 21/16 – Zurich 1 –
Nach dieser Entscheidung sind Zinserträge eines VV, die dieser aus einem Versorgungswerk erhält, das aus Direktversicherungen besteht und dem der VV vor 2005 beigetreten ist, auch dann steuerfrei, wenn sie auf als „Einmalbeitrag“ bezeichneten Beitragsleistungen beruhen, die nach den Bestimmungen des Vertreterversorgungswerks abhängig sind von dem vom VV erzielten Bestandszuwachs (LS 1). Entscheidend ist dabei darauf abzustellen, dass eine Beitragspflicht bindend vereinbart ist (LS 19) und dass das Vertreterversorgungswerk durch die Ausgestaltung seiner Regelungen erkennen lässt, dass es nur der Verbesserung und Absicherung der Altersversorgung des VV dient (LS 21).
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