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OLG München, 31.07.2019 - 7 U 4012/17 – STRATEGIE FINANZMANAGEMENT 1 –

PRAXISHINWEISE

Die Entscheidung des Senats befasst sich erstmals mit der Frage, ob die Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Buchauszugs mit der DSGVO zu vereinbaren ist. Der Senat hat dies bejaht. Allerdings hat er fehlerhaft Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage herangezogen (LS 23, 25). Richtig wäre Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 lit. b DSGVO i.V.m. § 87 c Abs. 2 HGB (Anm. 31.2 f.).

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ERGEBNISVORSCHLÄGE