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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 12.12.1978 - 11 U 107/78

VERFAHRENSINFORMATIONEN

n.rkr.; Revisionsentscheidung BGH, 23.10.1980 - IV a ZR 33/80 -; Vorinstanz LG Lüneburg, 17.03.1978 - 8 O 164/77 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle entscheidet, dass ein Maklervertrag auch ohne Vereinbarung der Provisionshöhe wirksam ist (übliche Provision gilt) und nicht wegen fehlender Maklererlaubnis nichtig ist. Die Provision ist nur bei Verwirklichung der nachgewiesenen Vertragsgelegenheit fällig, und bei konkurrierenden Nachweisen zählt im Zweifel der günstigere – nicht der frühere.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Makler verlangt von einem Auftraggeber Provision aus einem Maklervertrag, obwohl die Höhe der Provision nicht vereinbart wurde und der Makler möglicherweise keine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO besaß.

b) Was hat das Gericht entschieden?

  • Ein Maklervertrag kommt auch ohne explizite Vereinbarung der Provisionshöhe zustande (übliche Provision gilt als vereinbart).
  • Fehlende Maklererlaubnis führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrags.
  • Die Provision ist nur fällig, wenn die nachgewiesene Vertragsgelegenheit tatsächlich verwirklicht wird.
  • Bei mehreren Nachweisen ist im Zweifel der günstigere (nicht der frühere) maßgeblich.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die übliche Provision ersetzt fehlende Vereinbarungen (Auslegung nach § 652 BGB).
  • Die Gewerbeerlaubnis betrifft nur die Ausübung des Maklergewerbes, nicht die Wirksamkeit des Vertrags.
  • "Mitursächlichkeit" ist kein taugliches Kriterium für den Kausalzusammenhang zwischen Nachweis und Vertragserfolg.
  • Provisionsversprechen sind regelmäßig so auszulegen, dass sie erst bei Erfolg fällig werden.
  • Abweichung von der BGH-Rechtsprechung: Bei konkurrierenden Nachweisen priorisiert das OLG Celle den günstigeren Nachweis (z. B. bessere Konditionen für den Auftraggeber).
KI INHALT
Maklervertrag ohne Provisionshöhe gültig, übliche Provision gilt. Fehlende Erlaubnis nach §34c GewO führt nicht zur Nichtigkeit. Mitursächlichkeit kein Kriterium für Vertragserfolg. Provisionsversprechen setzt Verwirklichung der nachgewiesenen Gelegenheit voraus. Bei konkurrierenden Nachweisen gilt im Zweifel der günstigere.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Abschluss des Maklervertrages
Zustandekommen des Maklervertrages
Wirksamkeit des Maklervertrages trotz fehlender Gewerbeerlaubnis des Maklers
fehlende Gewerbeerlaubnis des Maklers
fehlende Gewerbeerlaubnis des Maklers
Kausalität zwischen Leistung des Maklers und Geschäftserfolg
FUNDSTELLE
NdsRpfl 79, 101
NORM
§ 652 BGB
§ 653 BGB
§ 134 BGB
§ 34 c GewO
§ 34 c Abs. 1 GewO
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
12.12.1978
AKTENZEICHEN
11 U 107/78
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1978:1212.11U107.78.0A
LIEFERUNG
28.08.2020
ÄNDERUNG
20.11.2020