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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Bamberg, 02.08.2023 - 4 U 94/23 e – Pingus 9 –

VERFAHRENSINFORMATIONEN
Vorinstanz LG Würzburg, 05.07.2023 - 21 O 933/23 -; nachfolgend OLG Bamberg, 12.09.2023 - 4 U 94/23 e -
Im Streitfall hat der Senat den Standpunkt vertreten, die Rechtssache, nach der ein VVV zwischen U und einem gebundenen Versicherungsvermittler nichtig ist, wenn der VVV ein Tätigwerden des VV als Versicherungsvermittler für verschiedenste Produktgeber vorsieht, keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 522 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Ferner vertrat er die Auffassung, die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rspr. erforderten keine Entscheidung des Berufungsgerichts (§ 522 Abs. 2 Nr. 3 ZPO), obwohl es um die Frage der Wirksamkeit eines VVV geht, den der U im gesamten Bundesgebiet tätigen VV geschlossen hat.