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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 24.05.1960 - 7 U 86/59

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorhergehend OLG Celle, 14.01.1960 - 7 U 86/59 -

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle entscheidet, dass der Streitwert einer Klage auf Auskunftserteilung – ähnlich wie bei einer Klage auf Rechnungslegung – mit 1/10 des Wertes der geltend gemachten Ansprüche zu bewerten ist.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Kläger verlangt von einem Beklagten Auskunftserteilung (z. B. über Vermögenswerte oderansprüche), ohne dass der konkrete Anspruch bereits beziffert ist. Die Frage betrifft die Bewertung des Streitwerts für gerichtliche Kostenberechnungen.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle legt fest, dass der Streitwert einer Auskunftsklage analog zur Rechnungslegungsklage auf 10 % des Betrags zu schätzen ist, den der Kläger voraussichtlich geltend machen wird (z. B. Schadensersatz, Herausgabe von Vermögen).

c) Begründung des Gerichts: Die Auskunft dient typischerweise der Vorbereitung weiterer Ansprüche (z. B. Zahlungsklagen). Da ihr Wert nicht direkt bezifferbar ist, wird er pauschal mit einem Bruchteil (hier: 1/10) der möglichen Hauptforderung angesetzt. Dies entspricht der bewährten Praxis bei Rechnungslegungsansprüchen und vermeidet willkürliche Schätzungen.


Relevanz: Die Entscheidung klärt die Kostenberechnung in Fällen, in denen Auskunft als Vorstufe zu weiteren Ansprüchen begehrt wird. Sie sorgt für Rechtssicherheit bei der Streitwertbemessung.

KI INHALT
Streitwert einer Auskunftsklage: Bewertung mit 1/10 der behaupteten Ansprüche, analog zur Rechenschaftslegung.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Streitwert einer Auskunftsklage
FUNDSTELLE
NdsRpfl.60, 177
NORM
§ 11 GKG
§ 3 ZPO
§ 259 BGB
§ 260 BGB
§ 87 c Abs. 3 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
24.05.1960
AKTENZEICHEN
7 U 86/59
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1960:0524.7U86.59.0A
LIEFERUNG
29.07.2024
ÄNDERUNG
29.07.2024 (automatisch)