Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Hamm, 26.09.2025 - 20 U 94/24 – Frachtführer-Haftpflichtversicherung –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vorhergehend LG Hagen, 30.04.2024 - 23 O 26/21 -;

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein ausländischer Versicherer nicht für ein etwaiges Beratungsverschulden haftet, wenn der Versicherungsnehmer (VN) den Vertrag über einen ausländischen Makler abgeschlossen hat.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Versicherungsnehmer (VN) verlangt von einem ausländischen Versicherer Schadensersatz wegen angeblich fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Frachtführer-Haftpflichtversicherung. Der Vertrag wurde über einen ausländischen Makler vermittelt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamm hat die Haftung des Versicherers für ein Beratungsverschulden verneint.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass der Versicherer nicht für Beratungsfehler des Maklers verantwortlich ist, da dieser als unabhängiger Vermittler aufgetreten ist. Der Versicherer habe keine eigene Beratungspflicht gegenüber dem VN, wenn der Vertrag über einen ausländischen Makler zustande kam. Zudem fehle es an einer direkten vertraglichen oder gesetzlichen Beziehung zwischen Versicherer und VN, die eine Haftung begründen könnte.

KI INHALT
Keine Haftung des ausländischen Versicherers für Beratungsverschulden bei Abschluss des Frachtführer-Haftpflichtversicherungsvertrags durch ausländischen Makler.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Frachtführer-Haftpflichtversicherung
STICHWORT
Beratungsverschulden eines VU
Quasi-Deckung wegen vermeintlicher Berufshaftpflichtverletzung
vertraglicher Anspruch auf Deckungsschutz
Beratungspflicht des VU trotz Einschaltung von VM
Ausschluss der Haftung des VU wegen Vermittlung durch VM
NORM
§ 311 Abs. 2 BGB
§ 242 BGB
§ 241 BGB
§ 210 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VVG
§ 6 Abs. 6 1. Var. VVG
§ 59 Abs. 3 VVG
§ 6 Abs. 6 2. Var. VVG
§ 6 Abs. 1 VVG
§ 6 Abs. 5 VVG
REDAKTION
GERICHT
OLG Hamm
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
26.09.2025
AKTENZEICHEN
20 U 94/24
ECLI
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0926.20U94.24.00
LIEFERUNG
12.05.2026
ÄNDERUNG
16.06.2026 08:24:19