für die Datenbank „EVERS.OK“ (Lizenznutzungsvertrag)
1.1. Diese Allgemeinen Nutzungsbestimmungen (im Folgenden: „ANB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Forum für Recht und Vertrieb GmbH (im Folgenden: „Lizenzgeberin“) und dem Lizenznehmer (im Folgenden: „Lizenznehmer“), sofern die Geschäftsbeziehung die Nutzung des Online-Kommentars (Datenbank) „EVERS.OK“ betrifft.
1.2. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht zum Gegenstand dieses Vertrages, es sei denn, die Lizenzgeberin stimmt den vom Lizenznehmer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.
1.3. Die Lizenzgeberin ist Inhaberin aller Rechte an dem Produkt „EVERS.OK“, einschließlich insbesondere: Aufbau der erfassten Entscheidungen/Dokumente; Verweise auf Quellen außerhalb von EVERS.OK; nichtamtliche Leitsätze; Anmerkungen und Kommentierungen; Übersetzungsrechte an Inhalten von EVERS.OK; Vertrieb, Verkauf, Vermarktung, Bewerbung sowie sonstige Verwertung von EVERS.OK auch außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland.
1.4. Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei den Inhalten von EVERS.OK um Datenbankwerke und Datenbanken der Lizenzgeberin im Sinne der §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Computerprogramme, die für die Nutzung von EVERS.OK erforderlich sind, unterfallen dem Schutz gemäß §§ 69 ff. UrhG; Handbücher, Benutzerleitfäden und sonstige Dokumentationen sowie Ausdrucke aus EVERS.OK unterfallen dem Schutz gemäß § 2 UrhG.
1.5. Die Lizenzgeberin ist berechtigt, den Inhalt von EVERS.OK zu erweitern und zu verändern, soweit dadurch der Vertragszweck für den Lizenznehmer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Anmerkungen und Kommentierungen kann die Lizenzgeberin jederzeit ändern und anpassen.
1.6. Die Bestimmungen des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Satz 2 BGB finden zwischen den Parteien keine Anwendung und werden gemäß § 312i Abs. 2 BGB ausgeschlossen.
1.7. Verweise auf Ziffern beziehen sich stets auf Ziffern dieser ANB, sofern nichts anderes angegeben ist.
1.8. Vertragsunterlagen im Sinne dieser ANB sind diese ANB. Die Datenschutzerklärung und der sachliche Hinweis „KI-Kompetenz & verantwortungsvoller Einsatz bei EVERS.OK“ werden dem Lizenznehmer im Bestellvorgang in zur Wiedergabe in Textform geeigneter Weise zur Kenntnis bereitgestellt.
2.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung des von der Lizenzgeberin angebotenen Onlinedienstes EVERS.OK durch den Lizenznehmer. Die Nutzung ist gemäß den Bestimmungen dieser ANB kostenpflichtig, soweit nicht ein unentgeltlicher Sonderzugang nach Ziffer 4 ausdrücklich gewährt wird.
2.2. Ein allgemeiner kostenloser Testzugang wird nicht angeboten.
3.1. Der Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz zur Nutzung von EVERS.OK erfolgt ausschließlich über die Online-Bestellstrecke auf der Website der Lizenzgeberin. Im Rahmen der Bestellung werden insbesondere folgende Daten des Lizenznehmers abgefragt: Vorname und Nachname, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Kategorie des Lizenznehmers (z. B. Gericht, Rechtsanwalt, Verband, Unternehmer, Vermittler oder Journalist).
3.2. Mit dem Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Lizenznehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Lizenznutzungsvertrags zu diesen ANB ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Lizenznehmer die Eingaben in der Bestellstrecke jederzeit korrigieren.
3.3. Der Lizenznutzungsvertrag kommt zustande, sobald die Lizenzgeberin das Angebot des Lizenznehmers annimmt. Die Annahme erfolgt durch Bestell-/Vertragsbestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs zu EVERS.OK. Die Lizenzgeberin übermittelt dem Lizenznehmer im Zuge dessen die Vertragsunterlagen in Textform. Maßgeblich sind die dem Lizenznehmer im Bestellvorgang bereitgestellten Vertragsunterlagen in der dort ausgewiesenen Fassung (Stand/Version).
3.4. Nach erfolgreicher Bestellung und Zahlung erhält der Lizenznehmer an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht zur Verifizierung. Nach Abschluss der Verifizierung kann sich der Lizenznehmer unmittelbar einloggen und EVERS.OK entsprechend dem Umfang der erworbenen Lizenz nutzen.
4.1. Ein allgemeiner kostenloser Testzugang für kostenpflichtige Lizenzen wird nicht angeboten.
4.2. Die Lizenzgeberin kann Angehörigen der Justiz (vornehmlich Richterinnen und Richtern) auf Antrag einen unentgeltlichen Zugang (Justizzugang) gewähren. Voraussetzung ist eine geeignete Verifizierung, insbesondere über eine dienstliche E-Mail-Adresse und/oder geeignete Nachweise. Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller eine E-Mail zur Verifizierung; nach erfolgreicher Verifizierung kann der Zugang genutzt werden. Der Justizzugang ist personenbezogen, nicht übertragbar und darf ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht; die Lizenzgeberin kann den Justizzugang bei Wegfall der Voraussetzungen, bei Missbrauch oder aus wichtigem Grund widerrufen.
4.3. Die Lizenzgeberin kann Personen aus Forschung und Lehre auf Antrag einen unentgeltlichen Zugang (Zugang Forschung & Lehre) gewähren. Voraussetzung ist eine geeignete Verifizierung, insbesondere über eine institutionelle E-Mail-Adresse einer Universität/Hochschule und/oder geeignete Nachweise. Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller eine E-Mail zur Verifizierung; nach erfolgreicher Verifizierung kann der Zugang genutzt werden. Der Zugang wird regelmäßig befristet erteilt; Einzelheiten ergeben sich aus der Bewilligungsmitteilung. Der Zugang ist personenbezogen, nicht übertragbar und darf ausschließlich zu Zwecken von Forschung und Lehre genutzt werden; eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht; die Lizenzgeberin kann den Zugang bei Wegfall der Voraussetzungen, bei Missbrauch oder aus wichtigem Grund widerrufen.
4.4. Für Sonderzugänge gelten diese ANB entsprechend, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist.
5.1. Die Lizenzgeberin räumt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche, persönliche, nicht weiter lizenzierbare und auch sonst nicht übertragbare Recht ein, EVERS.OK nach Maßgabe dieser ANB durch eine von ihm der Lizenzgeberin namhaft gemachte natürliche Person zu benutzen. Dieses Nutzungsrecht tritt mit Bestätigung dieser Lizenzbedingungen sowie der Bezahlung der Lizenzgebühr in Kraft.
5.2. Der Lizenznehmer kann EVERS.OK mit den von der Lizenzgeberin angebotenen Funktionen nutzen. Grundlage für die Nutzung ist insbesondere ein ggf. bereitgestellter Benutzerleitfaden.
5.3. Die Nutzung von EVERS.OK darf der Lizenznehmer auf verschiedenen Geräten ausüben, zu derselben Zeit jedoch immer nur auf einem einzigen Gerät.
5.4. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Abfrageergebnisse zu speichern, zu zitieren, auf sie Bezug zu nehmen, sie Schriftsätzen als Anlage beizufügen und auszudrucken; ferner entgeltliche und unentgeltliche Recherchen im Auftrag Dritter durchzuführen, soweit es sich um typische Einzelfallrecherchen handelt, und die Rechercheergebnisse dem Auftraggeber ausschließlich zur persönlichen Verwendung zu übergeben.
5.5. Die Nutzung von EVERS.OK darf im Übrigen ausschließlich durch den Lizenznehmer zu eigenen Zwecken erfolgen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder von Inhalten von EVERS.OK an Dritte mit dem Zweck, dass diese von Dritten selbst weiterverwendet oder weiterverarbeitet werden können, ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. Auch erfolgt die Übertragung des Nutzungsrechts nur für die einzelne, der Lizenzgeberin namhaft gemachte natürliche Person. Eine Nutzungsberechtigung darf nicht von mehreren Personen geteilt werden.
5.6. Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf bestimmte Abfragen oder bestimmte Auswertungsmöglichkeiten.
5.7. Besondere Sorgfaltspflichten bei der Nutzung KI-gestützter Funktionen: Soweit der Lizenznehmer KI-gestützte Funktionen von EVERS.OK nutzt, hat er bei Eingaben die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig und sachgerecht zu machen, insbesondere soweit dies für die Einordnung von Rechtsfragen oder Vertragsklauseln erforderlich ist. Personenbezogene Daten und vertrauliche Inhalte dürfen nur eingegeben werden, soweit dies für den konkreten Nutzungszweck erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Lizenznehmer hat Eingaben auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Auffällige Ergebnisse, insbesondere erkennbar fehlerhafte Zuordnungen, unklare Quellenbezüge oder sonstige wesentliche Unstimmigkeiten, soll der Lizenznehmer der Lizenzgeberin über die vorgesehenen Support-Kanäle mitteilen.
5.8. Die Vervielfältigung von Rechercheergebnissen und die Weitergabe vervielfältigter Rechercheergebnisse an Dritte ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. Der Lizenznehmer ist auch nicht befugt, EVERS.OK zu bearbeiten, insbesondere nicht, andere Inhalte oder Dokumente hinzuzufügen oder Inhalte oder Dokumente von EVERS.OK sonst zu verändern.
6.1. Für die Nutzung von EVERS.OK durch eine natürliche Person gelten die folgenden Lizenzgebühren (jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; derzeit 7 %): Tagesticket: 9,99 EUR netto (10,69 EUR brutto). Flex-Ticket: 249,00 EUR netto (266,43 EUR brutto). Monatslizenz: 95,00 EUR netto (101,65 EUR brutto). Jahreslizenz: 950,00 EUR netto (1.016,50 EUR brutto).
6.2. Die Gebühren werden mittels PayPal oder Kreditkarte bezahlt.
6.3. Rechnungsstellung und Forderungseinzug erfolgen über: Forum für Recht und Vertrieb GmbH, Schwachhauser Heerstraße 25, 28211 Bremen.
6.4. Tagesticket: Das Tagesticket gilt für 24 Stunden Nutzungszeit ab Kaufdatum und -uhrzeit und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.5. Flex-Ticket: Das Flex-Ticket berechtigt zur Nutzung an 30 Flex-Tagen. Ein Flex-Tag entspricht 24 Stunden Nutzungszeit ab Kaufdatum und -uhrzeit. Nicht genutzte Flex-Tage verfallen; 30 Flex-Tage entsprechen 30 x 24 Stunden Nutzungszeit innerhalb von 12 Monaten ab Kauf.
6.6. Laufzeit und Kündigung der Monats- und Jahreslizenz richten sich nach Ziffer 10.
6.7. Die Lizenzgeberin ist zu Gebührenerhöhungen berechtigt, wenn und soweit 1. die Erhöhung seit der letzten Gebührenerhöhung 5 % oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren seit der letzten Gebührenerhöhung insgesamt 15 % nicht übersteigt und 2. die Gebührenerhöhung aufgrund von Kostensteigerungen bei der Lizenzgeberin gerechtfertigt ist. Preiserhöhungen, die die vorstehenden Bedingungen einhalten, werden mit dem nächsten Fälligkeitstermin der Lizenzgebühr fällig. Dem Lizenznehmer wird im Falle der Gebührenerhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das Sonderkündigungsrecht ist binnen drei Wochen nach Ankündigung der Gebührenerhöhung auszuüben. Die Sonderkündigung wird zum Fälligkeitstermin der erhöhten Lizenzgebühr wirksam.
7.1. Leistungsumfang nach erworbener Lizenz. Die im Rahmen der jeweils erworbenen Lizenz nutzbaren Inhalte und Funktionen richten sich nach dem bei Vertragsschluss ausgewählten Lizenzmodell und dem vereinbarten Nutzungsumfang. EVERS.OK arbeitet insbesondere mit kuratierter Rechtsprechung und aufbereiteten Leitsätzen/Regelungsgehalten sowie Verlinkungen und Quellenhinweisen. Soweit bereitgestellt, können arbeitsunterstützende Funktionen (z. B. „Meine Akten“, Übernahme in Schriftsätze, Link zur Online-Prüfung) sowie KI-gestützte Auswertungen (insbesondere Klausel-Check) Bestandteil des Leistungsumfangs sein.
7.2. Beschaffenheitsbeschreibung, Pflege/Kuration, Nutzung in eigener Verantwortung (einschließlich KI). Aussagen und Erläuterungen der Lizenzgeberin zu EVERS.OK (einschließlich Darstellungen auf Websites, in Dokumentationen oder sonstigen Informationsmaterialien) verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.
7.2.1 Bei der Auswahl und Pflege der Inhalte wird die im Rechtsinformationsbereich übliche Sorgfalt angewendet.Soweit Inhalte auf externen Quellen beruhen(insbesondere veröffentlichte Rechtsprechung, amtliche Veröffentlichungen oder sonstige Drittquellen), kann die Lizenzgeberin für deren Fehlerfreiheit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen.
7.2.2 KI - gestützte Funktionen dienen ausschließlich der unterstützenden Aufbereitung und Einordnung auf Basis der in EVERS.OK verfügbaren Inhalte und der durch den Lizenznehmer bereitgestellten Informationen.Die hierdurch bereitgestellten Ergebnisse und Hinweise sind als Arbeitsgrundlage zu verstehen.Sie ersetzen weder eine eigenverantwortliche rechtliche Prüfung noch die Bewertung des konkreten Einzelfalls.Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Ergebnisse und Hinweise vor ihrer Verwendung eigenständig auf Plausibilität zu prüfen und, soweit erforderlich, anhand der Primärquellen(z.B.Entscheidungstext, Gesetzesfassung, Fundstelle) zu verifizieren.Eine externe Verwendung, insbesondere gegenüber Mandanten, Gerichten oder sonstigen Dritten, darf nur nach fachlicher Prüfung und im Rahmen der eigenen beruflichen Sorgfaltspflichten erfolgen.Aussagen und Auswertungen aus KI - gestützten Funktionen begründen keine Garantie oder Zusicherung, insbesondere nicht im Hinblick auf Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck im Einzelfall.
7.3. Verfügbarkeit, Wartung, Ausnahmen/Übergabepunkt. Die Lizenzgeberin bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit von EVERS.OK. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit am Übergabepunkt der Systeme der Lizenzgeberin zum Internet. Zeiten der Nichtverfügbarkeit können insbesondere auftreten aufgrund (a) Störungen, die die Lizenzgeberin nicht beeinflussen kann (z. B. Störungen des Internets oder von Netzen/Drittanbietern) oder höherer Gewalt, (b) geplanter Wartungsarbeiten, (c) zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten zur Beseitigung von Störungen sowie (d) fehlender technischer Voraussetzungen auf Seiten des Lizenznehmers (z. B. Störungen der Hardware oder lokalen Internetanbindung).
7.4. Änderungen an System/Funktionen/Inhalten; Zumutbarkeit; Rechte bei wesentlicher Beeinträchtigung. Die Lizenzgeberin ist berechtigt, EVERS.OK einschließlich Inhalte und Funktionen zu ändern, weiterzuentwickeln oder anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere zur Anpassung an den Stand der Technik, zur Erhöhung der IT-Sicherheit, zur Fehlerbehebung, zur Optimierung der Nutzerführung, zur Aktualisierung/Vervollständigung von Inhalten oder aus lizenz- bzw. rechtebezogenen Gründen. Änderungen erfolgen so, dass die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der dem Lizenznehmer vertraglich geschuldeten Leistungen, kann der Lizenznehmer wahlweise eine angemessene Reduzierung der Vergütung verlangen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Das Kündigungsrecht ist binnen drei Wochen ab Kenntnis der wesentlichen Beeinträchtigung auszuüben. Soweit die Vergütung im Voraus für einen Zeitraum gezahlt wurde, erstattet die Lizenzgeberin den auf den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung entfallenden Anteil.
7.5. Die Lizenzgeberin stellt dem Lizenznehmer eine Online-Zugangsmöglichkeit zu EVERS.OK mittels Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) zur Verfügung.
7.6. Den Internet-Anschluss zur Nutzung von EVERS.OK sowie die hierfür erforderliche Hard- und Software richtet der Lizenznehmer selbst ein. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu EVERS.OK gegeben sind. Dies betrifft auch die Beachtung etwaiger technischer Vorgaben für die Nutzung (z. B. Akzeptanz der von dem Server der Lizenzgeberin übermittelten Cookies durch die Einrichtungen und Betriebssysteme des Lizenznehmers).
7.7. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die zur Sicherung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zur Abwehr von Schadsoftware, durch geeignete Einstellungen und Schutzmaßnahmen (z. B. Router- und Browsereinstellungen) zu ergreifen.
8.1. Der Lizenznehmer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, die nicht Nutzungsberechtigte sind, gilt als Missbrauch.
8.2. Unmittelbar nach Erhalt eines initialen Passwortes (sofern bereitgestellt) wird der Lizenznehmer dieses ändern und dabei ein selbst gewähltes Passwort verwenden. Das Passwort soll aus einer Kombination von Zahlen und Zeichen bestehen. Es soll acht Stellen nicht unterschreiten.
8.3. Können auch Dritte auf den Rechner des Lizenznehmers zugreifen, deaktiviert der Lizenznehmer in seinem Browser die Funktion des „Auto-Login“.
8.4. Erhält der Lizenznehmer Kenntnis von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten, wird er die Lizenzgeberin hierüber unverzüglich informieren.
8.5. Im Falle eines Missbrauchs der Zugangsdaten des Lizenznehmers ist die Lizenzgeberin berechtigt, den Zugang des Lizenznehmers zu EVERS.OK zu sperren, bis der Sachverhalt aufgeklärt und der Missbrauch oder die Möglichkeit hierzu durch Dritte vermieden ist. Liegt ein Missbrauch der Zugangsdaten vor und trifft den Lizenznehmer ein Verschulden an dem Missbrauch, ist der Lizenznehmer verpflichtet, der Lizenzgeberin den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
9.1. Die Lizenzgeberin pflegt und betreibt EVERS.OK mit der gebotenen Sorgfalt.
9.2. Aussagen und Angaben der Lizenzgeberin über EVERS.OK in Werbematerialien oder Internetseiten sind nur eine Beschreibung der Beschaffenheit und stellen weder eine Garantie noch die Zusicherung einer Eigenschaft dar.
9.3. Die Inhalte von EVERS.OK dienen nicht der rechtlichen Beratung des Anwenders im Einzelfall. Hierfür bedarf es der Beauftragung eines zugelassenen Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei unter Schilderung des dem Einzelfall zugrunde liegenden Sachverhalts.
9.4. Die Lizenzgeberin ist bemüht, die Inhalte, Informationen und Angaben von EVERS.OK so aktuell und vollständig wie möglich darzustellen und zu erhalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte und Informationen übernimmt die Lizenzgeberin nicht.
9.5. Eine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit von EVERS.OK ist nicht geschuldet. Im Übrigen gilt Ziffer 7.3.
9.6. Die Verantwortlichkeit der Lizenzgeberin erstreckt sich nur bis zu dem Übergabepunkt des von ihr betriebenen Systems zum Internet. Sie erstreckt sich nicht auf das System des Lizenznehmers und die Datenübertragungsleistungen jenseits des Übergabepunktes.
9.7. Für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern oder sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich der Lizenzgeberin unterliegen, übernimmt die Lizenzgeberin keine Haftung. Ebenso wenig trifft die Lizenzgeberin eine Haftung, wenn EVERS.OK nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung oder etwaiger Benutzerhandbücher bzw. Benutzerleitfäden genutzt wird.
9.8. Treten Mängel auf, sind diese unverzüglich der Lizenzgeberin anzuzeigen. Die Gewährleistung für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt.
9.9. Etwaige Verknüpfungen („Links“) von EVERS.OK auf von anderen Betreibern erstellte oder betriebene Webseiten wurden bei der Erstellung sorgfältig geprüft. Auf nachträgliche Änderungen oder Neufassungen dieser fremden, verlinkten Seiten hat die Lizenzgeberin keinen Einfluss; für deren Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Sofern von EVERS.OK aus auf andere Webseiten verwiesen wird, übernimmt die Lizenzgeberin keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen.
9.10. Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lizenzgeberin, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet die Lizenzgeberin nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Lizenzgeberin nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht).
9.11. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Lizenzgeberin sind nicht abtretbar. Der Lizenznehmer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Lizenzgeberin anerkannt worden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Lizenznehmer nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.1. Das Tagesticket gilt für 24 Stunden Nutzungszeit ab Kaufdatum und -uhrzeit und endet automatisch. Das Flex-Ticket endet mit Verbrauch der Flex-Tage, spätestens jedoch 12 Monate nach Kauf; nicht genutzte Flex-Tage verfallen mit Ablauf dieser 12 Monate.
10.2. Die Monatslizenz wird für die Dauer eines Monats erworben und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Jahreslizenz wird für die Dauer eines Jahres erworben und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
10.3. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt für die Lizenzgeberin insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer 1. die Gebühr für die Nutzung nicht spätestens vier Wochen nach Fälligkeit zahlt, 2. EVERS.OK nachweislich missbräuchlich nutzt und die missbräuchliche Nutzung trotz Abmahnung nicht einstellt oder 3. die Urheberrechte der Lizenzgeberin an EVERS.OK schuldhaft verletzt.
10.4. Das Recht jeder Vertragspartei, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt von dem Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde unberührt.
11.1. Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und der Ausführung dieser Vereinbarung speichert die Lizenzgeberin nur die hierfür erforderlichen Daten. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten des Lizenznehmers und der Nutzungsberechtigten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für die gesetzlich vorgesehene Dauer gespeichert.
11.2. Nach Vertragsbeendigung sperrt die Lizenzgeberin zunächst die personenbezogenen Daten des Lizenznehmers. Eine Löschung erfolgt mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen.
11.3. Ergänzende Hinweise enthält die Datenschutzerklärung der Lizenzgeberin. Diese wird dem Lizenznehmer im Bestellvorgang sowie über die Website der Lizenzgeberin in zur Wiedergabe in Textform geeigneter Weise zur Kenntnis bereitgestellt.
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung.
12.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB, ebenso die Aufhebung des Erfordernisses der Textform. Die Textform wird auch durch E-Mail und Fax gewahrt.
12.3. Erfüllungsort ist Bremen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen der Lizenzgeberin und dem Lizenznehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.4. Sollte eine Bestimmung dieser ANB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.