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ERGEBNISVORSCHLÄGE

EVERS.OK in der Anwendung

Die Anwendungsdemo zeigt beispielhaft, wie vertriebsrechtliche Fragestellungen in EVERS.OK über freie Rechtsfragen, den Klausel-Check und die Wortsuche erschlossen werden können.

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Satzsuche
Frei formulierte Rechtsfrage eingeben
Klausel-Check
Vertragsklausel vollständig eingeben
Wortsuche
Mit Stichwortkombinationen durchsucht der Algorithmus Leitsätze und Anmerkungen nach Begriffen in engem Zusammenhang

Anwendungsdemo

Fallbeispiel:
Die Parteien des Handelsvertretervertrages (HVV) einigen sich im Dezember darauf, dass der Handelsvertreter (HV) die Tätigkeit mit Wirkung zum Ende des Monats einstellt und er bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin, den 30. Juni, eine Freistellungsvergütung erhält. Der Handelsvertreter verlangt eine Verzinsung des Ausgleichsanspruchs (AA) ab dem 1. Januar. Zu Recht?
Dies führt uns zunächst zur Frage:
Die Ergebnisse beantworten die Frage:
Ab wann ist der AA zu verzinsen? (Durch Klick auf ein Ergebniss öffnet sich das entsprechende Dokument)
LEITSÄTZE

75. Der AA ist ab dem dem Vertragsende folgenden Tag zu verzinsen

1# OLG Frankfurt/Main, 19.12.2003 – 5 U 227/02 – Volvo 12 –

28. Der AA ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig und von da ab mit 5 % zu verzinsen.

2# LG Würzburg, 14.07.1975 – O 40/73 H

75. Der AA ist ab dem dem Vertragsende folgenden Tag zu verzinsen

KI-Liste
KI-Liste
Durch Klick auf "KI-Liste" werden Leitsätze mit ähnlichem Regelungsgehalt gesucht, die zu diesem Leitsatz passen.
Die Beantwortung der Frage "Ab wann ist der AA zu verzinsen?" führt uns zur Folgefrage:
Wieder wird die Frage eingegeben...
Endet der HVV, wenn der HV seine Tätigkeit im Einvernehmen mit dem Unternehmer einstellt?
LEITSÄTZE

8. Der HVV wird durch Einstellung der Tätigkeit des HV tatsächlich beendigt.

1# BGH, 30.06.1969 - VII ZR 70/67 – Schwäbisch Hall 8 –
ANMERKUNGEN

2.1 Mit der Freistellung des HV von der Tätigkeit findet der HVV tatsächlich (BGH, 30.06.1969 LS 8 – Schwäbisch Hall 8 –) und rechtlich (OLG Düsseldorf, 02.02.1990 LS 7 m.w.N. – Video–Kassetten mit Unterhaltungsfilmen –) sein Ende.

1# LG Essen, 30.10.1998 – 42 O 41/98
Lösung:
Der Handelsvertreter kann zu Recht Verzinsung des Ausgleichs ab dem 1. Januar verlangen, weil der Handelsvertretervertrag zu diesem Termin durch endgültige Einstellung der Tätigkeit des Handelsvertreters beendet worden ist.