Die Anwendungsdemo zeigt beispielhaft, wie vertriebsrechtliche Fragestellungen in EVERS.OK über freie Rechtsfragen, den Klausel-Check und die Wortsuche erschlossen werden können.
75. Der AA ist ab dem dem Vertragsende folgenden Tag zu verzinsen
28. Der AA ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig und von da ab mit 5 % zu verzinsen.
75. Der AA ist ab dem dem Vertragsende folgenden Tag zu verzinsen
8. Der HVV wird durch Einstellung der Tätigkeit des HV tatsächlich beendigt.
2.1 Mit der Freistellung des HV von der Tätigkeit findet der HVV tatsächlich (BGH, 30.06.1969 LS 8 – Schwäbisch Hall 8 –) und rechtlich (OLG Düsseldorf, 02.02.1990 LS 7 m.w.N. – Video–Kassetten mit Unterhaltungsfilmen –) sein Ende.