zum Doppelstatus vgl. auch Rumpenhorst, Personalunion zwischen Arbeitnehmer und Selbständigem im gleichen Unternehmen, NZA 93, 1067; BFH, 22.11.1996 LS 1; BAG, 25.10.1967 LS 1; FG Nürnberg, 17.03.1982 LS 2; LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2010 LS 1; ebenso hatte ein Absatzmittler im Streitfall des BGH vom 04.04.1960 einen Doppelstatus, einerseits als VV und andererseits als angestellter Organisationsleiter im Führungsaußendienst des VU
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BFH hat entschieden, dass ein Angestellter im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft gleichzeitig als selbstständiger Versicherungsvertreter (VV) für dieselbe Gesellschaft tätig sein kann, sofern die Tätigkeitsbereiche klar voneinander abgegrenzt sind.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein als Schadenssachbearbeiter im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft Angestellter begehrt die Anerkennung seiner gleichzeitig ausgeübten Tätigkeit als selbstständiger Versicherungsvertreter (VV) für dieselbe Gesellschaft. Streitig ist, ob diese Doppelrolle steuerrechtlich zulässig ist.
b) Was hat das Gericht entschieden? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine solche Doppelrolle möglich ist, wenn die Tätigkeitsbereiche klar und eindeutig abgegrenzt sind.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass eine klare Trennung der Aufgabenbereiche (z. B. Innendienst vs. Außenvertretung) eine Vermischung der Tätigkeiten verhindert. Dadurch bleibt die Selbstständigkeit des VV trotz der Angestelltenstellung im Innendienst erhalten. Ohne diese Abgrenzung wäre die Selbstständigkeit nicht erkennbar, was steuerrechtlich problematisch wäre.