Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

BFH, 10.03.1966 - V 200/62

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zum Doppelstatus vgl. auch Rumpenhorst, Personalunion zwischen Arbeitnehmer und Selbständigem im gleichen Unternehmen, NZA 93, 1067; BFH, 22.11.1996 LS 1; BAG, 25.10.1967 LS 1; FG Nürnberg, 17.03.1982 LS 2; LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2010 LS 1; ebenso hatte ein Absatzmittler im Streitfall des BGH vom 04.04.1960 einen Doppelstatus, einerseits als VV und andererseits als angestellter Organisationsleiter im Führungsaußendienst des VU

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BFH hat entschieden, dass ein Angestellter im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft gleichzeitig als selbstständiger Versicherungsvertreter (VV) für dieselbe Gesellschaft tätig sein kann, sofern die Tätigkeitsbereiche klar voneinander abgegrenzt sind.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein als Schadenssachbearbeiter im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft Angestellter begehrt die Anerkennung seiner gleichzeitig ausgeübten Tätigkeit als selbstständiger Versicherungsvertreter (VV) für dieselbe Gesellschaft. Streitig ist, ob diese Doppelrolle steuerrechtlich zulässig ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine solche Doppelrolle möglich ist, wenn die Tätigkeitsbereiche klar und eindeutig abgegrenzt sind.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass eine klare Trennung der Aufgabenbereiche (z. B. Innendienst vs. Außenvertretung) eine Vermischung der Tätigkeiten verhindert. Dadurch bleibt die Selbstständigkeit des VV trotz der Angestelltenstellung im Innendienst erhalten. Ohne diese Abgrenzung wäre die Selbstständigkeit nicht erkennbar, was steuerrechtlich problematisch wäre.

KI INHALT
Ein als Schadenssachbearbeiter im Innendienst Angestellter kann auch als selbständiger Versicherungsvertreter tätig sein, wenn die Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt sind.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Abgrenzung HV / AN
Scheinselbständigkeit
Reisender zugleich HV
Innendienstangestellter und VV in einer Person
AN und HV
Doppelstatus
Status eines Versicherungsvermittlers und Mitarbeiters im Versicherungsinnendienst
Versicherungsvermittler
Hybridverhältnis
FUNDSTELLE
VW 67, 124
HFR 66, 465
StRK - UStG - § 2 Abs. 1 R. 220
BFHE 85, 557
DStR 66, 547
NORM
§ 84 HGB
§ 92 Abs. 1 HGB
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG
REDAKTION
GERICHT
BFH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
10.03.1966
AKTENZEICHEN
V 200/62
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
31.12.2020