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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Frankfurt/Main, 05.04.2006 - 21 U 10/05

VERFAHRENSINFORMATIONEN
n.rkr.; Vorinstanz LG Frankfurt/Main, 13.01.2005 - 3/10 O 188/03 -
Der Senat hat die Revision unter Hinweis auf § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen, weil die Fragen der Zulässigkeit eines Grundurteils und der analogen Anwendung des § 89 b Abs. 3 Nr. 1 HGB für eine größere Anzahl gleichgelagerter Fälle von Bedeutung sei. Auch die Frage eines AA für das Ersatzteilgeschäft sei von grundsätzlicher Bedeutung.
zu der Entscheidung vgl. auch die Entscheidungen OLG Frankfurt/Main, 01.02.2006 - 21 U 21/05 - 21 U 23/05