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ERGEBNISVORSCHLÄGE

Zugang für Forschung & Lehre

Verifizierter, kostenfreier Zugang für Forschung und Lehre zur wissenschaftlichen Nutzung. EVERS.OK unterstützt die systematische Aufbereitung der Entscheidungspraxis im Vertriebsrecht.

Zugang beantragen
FAQ

Hinweis: Nutzung als Recherche- und Arbeitsmittel; keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Überblick

Wer kann beantragen?
  • Forschung und Lehre (Universität/FH/Institute), Bibliotheken, Lehrstühle.
Verifizierung
  • Institutionelle E-Mail-Adresse oder Nachweis der Zugehörigkeit; Zweckangabe.
Nutzung & Abgrenzung
  • Vorgesehen für wissenschaftliche Nutzung in Forschung und Lehre; getrennt von Mandatsarbeit.
Was ist enthalten?
  • Freiform-Recherche, kuratierte Leitsätze/Verweise/Kommentierung, Einordnung nach Instanz/Daten.

So erhalten Sie den Zugang

1
Antrag stellen
Formular "Forschung & Lehre" ausfüllen (Name, Institution, Kontakt, Zweck).
2
Verifizierung
Kurzer Abgleich der Zugehörigkeit (in der Regel über institutionelle oder dienstliche E-Mail/Nachweis).
3
Freischaltung
Nach erfolgreicher Verifizierung wird der Zugang aktiviert.
4
Nutzung
Konstellationen definieren, Rechtsfrage frei formulieren, Kriterien/Abgrenzung prüfen, Fundstellen dokumentieren.
FAQ
Wer kann den Zugang für Forschung & Lehre nutzen?
Der Zugang richtet sich an Universitäten, Hochschulen, Lehrstühle sowie Studierende, soweit die Nutzung im Rahmen von Forschung und Lehre erfolgt.
Ist der Zugang kostenfrei?
Der Zugang ist kostenfrei und wird nach Berechtigungsprüfung durch eine Uni-E-Mail freigeschaltet.
Wie erfolgt die Freischaltung?
Die Freischaltung erfolgt nach Antrag und Prüfung. Zugangsdaten werden nach erfolgreicher Prüfung per E-Mail übermittelt.
Warum ist der Zugang befristet?
Der Zugang wird befristet gewährt, um sicherzustellen, dass die Nutzung tatsächlich im Rahmen von Forschung und Lehre erfolgt und nicht dauerhaft nach Wegfall der Voraussetzungen fortgeführt wird.
Wie lange gilt der Zugang?
Der Zugang gilt für den freigeschalteten Zeitraum. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Was passiert nach Ende des Studiums oder bei Wegfall der Hochschulzugehörigkeit?
Mit Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Ende des Studiums, keine gültige Hochschulzugehörigkeit mehr) endet die Berechtigung. Der Zugang kann dann gesperrt werden.
Darf EVERS.OK für Kanzlei- oder kommerzielle Zwecke genutzt werden?
Nein. Der Zugang ist ausschließlich für Forschung und Lehre vorgesehen. Eine Nutzung für gewerbliche oder anwaltliche Mandatsarbeit ist nicht umfasst.
Darf ich Inhalte zitieren (z. B. in Seminar- oder Abschlussarbeiten)?
Ja. Inhalte dürfen im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten zitiert werden. Quellenangaben sind entsprechend vorzunehmen.
Darf ich Inhalte herunterladen oder weitergeben?
Eine Weitergabe ist nur im Rahmen von Forschung und Lehre zulässig (z. B. Seminarbetrieb). Eine systematische Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung ist nicht gestattet.
Gibt es Support?
Ja. Für Freischaltung, Verlängerung oder technische Fragen steht ein Supportkontakt zur Verfügung (siehe Kontaktangaben auf dieser Seite).
Der Zugang ist befristet und ausschließlich für Forschung und Lehre vorgesehen.