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ERGEBNISVORSCHLÄGE

Justizzugang

Verifizierter, kostenfreier Zugang für die Justiz zur dienstlichen Nutzung. EVERS.OK unterstützt die fundstellenbasierte Sichtung der Entscheidungspraxis im Vertriebsrecht.

Zugang beantragen
FAQ

Hinweis: Nutzung als Recherche- und Arbeitsmittel; keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Überblick

Wer kann beantragen?
  • Angehörige der Justiz im dienstlichen Kontext (nach Verifizierung).
Verifizierung
  • Dienstliche E-Mail-Adresse oder Nachweis der institutionellen Zugehörigkeit.
Nutzung & Abgrenzung
  • Vorgesehen für dienstliche Nutzung; getrennt von kommerzieller Mandatsarbeit.
Was ist enthalten?
  • Freiform-Recherche, kuratierte Leitsätze/Verweise/Kommentierung, prüfbare Fundstellen.

So erhalten Sie den Zugang

1
Antrag stellen
Formular "Justizzugang" ausfüllen (Name, Institution, dienstliche Kontaktdaten).
2
Verifizierung
Kurzer Abgleich der Zugehörigkeit (in der Regel über institutionelle oder dienstliche E-Mail/Nachweis).
3
Freischaltung
Nach erfolgreicher Verifizierung wird der Zugang aktiviert.
4
Nutzung
Konstellationen definieren, Rechtsfrage frei formulieren, Kriterien/Abgrenzung prüfen, Fundstellen dokumentieren.
FAQ
Wer kann den Justizzugang nutzen?
Der Justizzugang richtet sich an Gerichte, Spruchkörper sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, soweit der Zugriff im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erfolgt.
Ist der Justizzugang kostenfrei?
Ja. Der Justizzugang wird kostenfrei zur Verfügung gestellt, sofern die Berechtigung vorliegt und der Zugang freigeschaltet wurde.
Wie erfolgt die Freischaltung?
Die Freischaltung erfolgt nach Antrag und Prüfung der Berechtigung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zugangsdaten per E-Mail.
Welche Nachweise sind erforderlich?
In der Regel genügt ein Nachweis, dass der Antrag aus dem justiziellen Umfeld erfolgt (z. B. dienstliche E-Mail-Adresse / Funktionsnachweis). Im Einzelfall können weitere Angaben erforderlich sein.
Für welche Zwecke darf EVERS.OK genutzt werden?
Die Nutzung ist ausschließlich für dienstliche Zwecke vorgesehen, insbesondere zur Recherche und Einordnung vertriebsrechtlicher Rechtsprechung im Rahmen der gerichtlichen Arbeit.
Darf ich Inhalte zitieren oder ausdrucken?
Ja. Inhalte dürfen im Rahmen der dienstlichen Nutzung zitiert, gespeichert und ausgedruckt werden. Die Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur dienstlichen Bearbeitung erforderlich ist (z. B. Verfahrensakte).
Wie aktuell sind die Inhalte?
EVERS.OK wird laufend aktualisiert, um die aktuelle Rechtsprechung fortlaufend abzubilden.
Gibt es Support bei technischen Fragen?
Ja. Bei Fragen zur Nutzung oder technischen Problemen steht ein Supportkontakt zur Verfügung (siehe Kontaktangaben auf dieser Seite).
Der Justizzugang dient ausschließlich dienstlichen Zwecken.