Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Celle, 05.11.2015 - 13 U 119/14 – Thummet 1 –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Hannover, 25.06.2014 - 23 O 102/13 -; vgl. dazu auch die vorausgegangenen Beschlüsse des Senats in der Sache vom 10.06.2015, sowie vom 19.03.2015; der Senat hat die Revision nicht zugelassen, Gründe hierfür lägen nicht vor (§ 543 Abs. 2 ZPO); die Entscheidung weiche nicht von den Entscheidungen der OLG Nürnberg (30.06.2015 - 3 U 2086/14 -) und Hamm (18.11.2014 - 4 U 90/14 -) ab; die landgerichtlichen Entscheidungen (LG Potsdam, 14.01.2011 - 51 O 46/11 -; LG Stuttgart, 13.07.2011 - 36 O 55/11 KfH -; LG München I, 24.01.2013 - 17 HK O 28186/11 -; LG Dortmund, 02.04.2014 - 20 O 38/14 -) beträfen andere Fallgestaltungen.

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Celle entscheidet, dass ein Versicherungsunternehmen (VU) in Schreiben an Versicherungsnehmer (VN) seine Servicecenter-Telefon- und -Telefaxnummern angeben darf, ohne dass ein Versicherungsmakler (VM) dies lauterkeitsrechtlich unterbinden kann. Die Angabe der Kontaktdaten ist üblich und wird nicht als exklusive Zuständigkeitszuweisung für Beratung verstanden. Zudem wird die Kostenteilung nach § 92 Abs. 1 ZPO bei Streitwertminderung zeitabschnittsbezogen für zulässig erachtet.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsmakler (VM) klagt gegen ein Versicherungsunternehmen (VU) auf Unterlassung der Nennung von Telefon- und Telefaxnummern seines Servicecenters in Schreiben an Versicherungsnehmer (VN). Der VM stützt seinen Anspruch auf lauterkeitsrechtliche Vorschriften (UWG), da er eine unzulässige Beeinträchtigung seiner Beratungstätigkeit sieht.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Celle weist die Klage ab und bestätigt, dass das VU berechtigt ist, in Schreiben an VN die Kontaktdaten seines Servicecenters anzugeben. Eine Unterlassungspflicht besteht nicht, solange keine weitergehende Personalisierung (wie im Fall OLG Nürnberg) vorliegt. Zudem wird die verhältnismäßige Kostenteilung nach Zeitabschnitten bei Streitwertminderung für zulässig erachtet.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die Angabe von Kontaktdaten des VU in Schreiben ist üblich und lauterkeitsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • Ein verständiger VN interpretiert die Nennung der Servicecenter-Nummern nicht dahingehend, dass das VU allein für Beratung zuständig ist.
  • Bei einer Streitwertminderung während des Verfahrens kann die Kostenteilung nach § 92 Abs. 1 ZPO zeitabschnittsbezogen erfolgen, um prozessökonomische und gerechte Lösungen zu ermöglichen. Die Mehrkostenmethode muss nicht angewendet werden, da zum Zeitpunkt der Kostengrundentscheidung nicht alle Kosten (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten) absehbar sind.
KI INHALT
Versicherungsunternehmen dürfen in Schreiben an Versicherungsnehmer Telefon- und Telefaxnummern ihres Servicecenters angeben, ohne lauterkeitsrechtliche Bedenken. Bei Streitwertminderung können Kosten nach Zeitabschnitten verhältnismäßig geteilt werden.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Thummet 1
STICHWORT
Unterlassungsanspruch des VM gegen das VU wegen direkter Korrespondenz mit dem VN trotz umfassender Postempfangsvollmacht
Betreuungshinweis
Es betreut Sie
FUNDSTELLE
EversOK*
NORM
§ 8 Abs. 1 UWG
§ 4 Nr. 10 UWG
§ 3 Abs. 1 UWG
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Celle
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
05.11.2015
AKTENZEICHEN
13 U 119/14
13 U 119/14 III
ECLI
LIEFERUNG
25.05.2016
ÄNDERUNG
26.03.2020