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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Hamm, 03.11.1993 - 15 Sa 1592/93

VERFAHRENSINFORMATIONEN

rkr.

zur Freistellung des AN vgl. auch BAG, 19.08.1976 LS 1; 15.06.1972, BB 72, 1191; 04.06.1964 LS 7; 10.11.1955 LS 2; 30.05.1978, LS 1; OLG Düsseldorf, 27.06.1985 LS 1; Hoß/Lohr, BB 98, 2575; Luckey, NZA 92, 873

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in exponierter Stellung (hier: Assistent der Geschäftsleitung mit Zugang zu Betriebsgeheimnissen) für bis zu 9 Monate suspendieren darf, wenn dieser kündigt, um zu einem Konkurrenzunternehmen zu wechseln – selbst ohne vertragliche Freistellungsklausel.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) begehrt die Suspendierung seines Arbeitnehmers (AN), eines Assistenten der Geschäftsleitung mit Kenntnis von Betriebsgeheimnissen. Der AN hat gekündigt, um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Konkurrenzunternehmen zu arbeiten. Eine vertragliche Freistellungsklausel existiert nicht.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Hamm bestätigt, dass der AG den AN für die Dauer von ca. 9 Monaten suspendieren darf, obwohl keine vertragliche Grundlage für eine Freistellung besteht.

c) Begründung des Gerichts: Die Suspendierung ist gerechtfertigt, weil der AN durch seine exponierte Stellung Zugang zu wesentlichen Betriebsgeheimnissen hatte. Da er zu einem Konkurrenten wechselt, besteht ein schutzwürdiges Interesse des AG, den AN von der Arbeit freizustellen, um die Gefahr eines Geheimnisverrats oder Wettbewerbsverstoßes zu minimieren. Eine vertragliche Regelung ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

KI INHALT
Arbeitgeber darf hochrangigen Mitarbeiter ohne Freistellungsklausel für 9 Monate suspendieren, wenn dieser nach Kündigung zu Konkurrenz wechselt und Betriebsgeheimnisse kennt.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Freistellung nach Kündigung
AN
Zulässigkeit einer Suspendierung über neun Monate bei nicht durch Wettbewerbsverbot gebundenen AN
überwiegende und schutzwürdige Interessen des AG an Freistellung
FUNDSTELLE
DB 94, 148 LS
BB 94, 436 LS
NORM
§ 611 BGB
§ 613 BGB
§ 242 BGB
REDAKTION
GERICHT
LAG Hamm
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
03.11.1993
AKTENZEICHEN
15 Sa 1592/93
ECLI
LIEFERUNG
01.11.1994
ÄNDERUNG