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OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 – Versicherungen –

Prüfungsstandard EVERS PS § 314 Abs. 3 BGB
Für die Prüfung der Wahrung der angemessenen Frist zur Ausübung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §§ 89 a Abs. 1 HGB, 314 Abs. 3 BGB wird der Prüfungsstandard EVERS PS §§ 89 a HGB, 314 Abs. 3 BGB wie folgt empfohlen:
Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB auf § 89 a Abs. 1 HGB

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