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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09 – Versicherungen –

VERFAHRENSINFORMATIONEN
rkr.; Revisionsentscheidung BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 327/09 -; Vorinstanz LG Tübingen, 20.03.2009 - 21 O 92/06 -; der Senat hat die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen, weil die Rechtssache im Hinblick auf Zulässigkeit und Umfang einer Interessenabwägung bei Bestehen vertraglicher Kündigungsklauseln bei Wettbewerbsverstößen des HV grundsätzliche Bedeutung habe
Prüfungsstandard EVERS PS § 314 Abs. 3 BGB
Für die Prüfung der Wahrung der angemessenen Frist zur Ausübung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §§ 89 a Abs. 1 HGB, 314 Abs. 3 BGB wird der Prüfungsstandard EVERS PS §§ 89 a HGB, 314 Abs. 3 BGB wie folgt empfohlen:
Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB auf § 89 a Abs. 1 HGB